Hallo Buttala,
ich gehe davon aus, dass die Agentur für Arbeit nach Kenntnis von der Gewährung der Altersrente die ALG I-Zahlung schnellstmöglich einstellen wird (genaueres hierzu kann Ihnen die zuständige Agentur für Arbeit sagen). Da die laufende Zahlung offenbar erst am 01.06.2014 einsetzen wird und die Nachzahlung für die Monate Februar bis April bis zur Abrechnung des Erstattungsanspruchs der Agentur für Arbeit (vorläufig) einbehalten werden muss, kann die Agentur für Arbeit die Auszahlung der (Ihnen zustehenden) Nachzahlung durch den Rentenversicherungsträger insoweit beschleunigen, indem sie die Erstattungsforderung ggü. dem Rentenversicherungsträger schnellstmöglich geltend macht.
Damit können Sie erst einmal nur darauf warten, dass das Erstattungsverfahren abgeschlossen wird und ggf. bei den beteiligten Trägern (Agentur für Arbeit und Rentenversicherungsträger) auf eine Beschleunigung des Erstattungsverfahrens drängen.