Hallo guenter weiss,
diese Frage kann zwar abschließend nur von Ihrer zuständigen Arbeitsagentur beantwortet werden - aber auch ich kenne keine Regelung, die in dem von Ihnen geschilderten Fall die Einstellung der Zahlung des Arbeitslosengeldes vor dem Beginn der Altersrente zulassen würde.
Für die Rentenantragstellung mit gewünschtem Rentenbeginn im Oktober 2015 genügt im Übrigen ein Termin im Juni/Juli 2015 (3 bis 4 Monate vor Rentenbeginn).