Grüß Gott liebe Spezialistengemeinde,
ich hätte bitte folgende Frage:
Zunächst die Fakten:
1. Meine Vollzeittätigkeit endet zum 31.12.d.J.
2. Zum 01.12.d.J. hat mir die DRV eine befristete, halbe EMR zugestanden.
Und nun mein Problem: Stelle ich zum 01.01.13 einen Antrag auf ALG1, wird mir die EMR komplett gestrichen (Überschreitung der Hinzuverdienstgrenze).
Daher möchte ich einerseits gar nicht erst einen Antrag auf ALG1 stellen, mir aber andererseits meine Anspruch auf ALG für die Zukunft (scheinbar in meinen Fall 4 Jahre) aufrecht erhalten.
Frage 1: Wie kann ich die Anwartschaft aufrecht erhalten (m.W. nach muß ich für mindestens 1 Tag eine ALG1-Anerkennung erhalten haben).
Frage 2: Was passiert nun, wenn ich für den 01.01.13 (und nur für diesen einen Tag) ALG1 beantrage? Was sagt die DRV dazu, wenn ich dann ab dem 02.01.13 auf ALG1 wieder verzichte?
Ich habe schon viel hierzu telefoniert und viel im Netz recherchiert. Komme aber leider auf keine plausiblen Ergebnisse. Ich hoffe daher auf Hilfe bei den Experten in diesem Forum.
Und hierfür bereits jetzt meinen "herzlichen Dank". Und natürlich "Frohe Weihnachtsfeiertage!".
Viele Grüße
Harvey