Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

ALG1 und EMR / Wie erhalte ich ALG1-Anwartschaft aufrecht

von Harvey17.12.2012 | 10:35
1249 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Grüß Gott liebe Spezialistengemeinde, ich hätte bitte folgende Frage: Zunächst die Fakten: 1. Meine Vollzeittätigkeit endet zum 31.12.d.J. 2. Zum 01.12.d.J. hat mir die DRV eine befristete, halbe EMR zugestanden. Und nun mein Problem: Stelle ich zum 01.01.13 einen Antrag auf ALG1, wird mir die EMR komplett gestrichen (Überschreitung der Hinzuverdienstgrenze). Daher möchte ich einerseits gar nicht erst einen Antrag auf ALG1 stellen, mir aber andererseits meine Anspruch auf ALG für die Zukunft (scheinbar in meinen Fall 4 Jahre) aufrecht erhalten. Frage 1: Wie kann ich die Anwartschaft aufrecht erhalten (m.W. nach muß ich für mindestens 1 Tag eine ALG1-Anerkennung erhalten haben). Frage 2: Was passiert nun, wenn ich für den 01.01.13 (und nur für diesen einen Tag) ALG1 beantrage? Was sagt die DRV dazu, wenn ich dann ab dem 02.01.13 auf ALG1 wieder verzichte? Ich habe schon viel hierzu telefoniert und viel im Netz recherchiert. Komme aber leider auf keine plausiblen Ergebnisse. Ich hoffe daher auf Hilfe bei den Experten in diesem Forum. Und hierfür bereits jetzt meinen "herzlichen Dank". Und natürlich "Frohe Weihnachtsfeiertage!". Viele Grüße Harvey

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Mit der Frage zum Arbeitslosengeld sollten Sie sich an die dafür zuständige Agentur für Arbeit wenden.

Bezüglich des Verzichts auf eine Sozialleistung hat das Sozialgesetzbuch klare Regeln:

„Der Verzicht ist unwirksam, soweit durch ihn andere Personen oder Leistungsträger belastet oder Rechtsvorschriften umgangen werden.“ (§ 46 Abs. 2 SGB I)

Im Übrigen werden nach § 96a Abs. 3 Satz 4 SGB VI bei der Feststellung der Rentenhöhe auch Sozialleistungen berücksichtigt, die aus Gründen ruhen, die nicht im Rentenbezug liegen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

1 Antworten

putziam 17.12.2012 | 10:43
Man kann eben nicht alles haben,
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026