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Experten-Antwort

ALG1 und EMR

von Martha19.03.2012 | 09:57
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1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Moin, werde demnächst meine TZ-Stelle verlieren, beziehe eine teilweise EMR. Meine Fragen: Wird beim ALG1 Antrag die o.a. Rente als Einkommen bewertet? Finde im Netz nicht die richtigen Infos zum Verhältnis ALG1 und EMR Habe aus 2007 noch Restanspruch ALG1 aus Vollzeitstelle, war dann 100% EMR und ab 11/09 teilweise EMR, seit 11/09 Teilzeitstelle zwischen 50%-75% (Eingliederungs-/ Belastungsversuche) jetzt aber seit 01/12 bin ich bis voraussichtlich 12/12 auf TZ mit 50%. Was wird dann als Bemessungsgrundlage für das ALG1 genommen? Mit Gruß aus dem Norden Martha

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Das Arbeitslosengeld (in Form des dieser Leistung zugrunde liegenden monatlichen Arbeitsentgelts oder Arbeitseinkommens) wird ggf. auf die Rente angerechnet (also die Rente wird ggfs. gekürzt), sofern die Hinzuverdienstgrenze überschritten wird. Wegen der zu berücksichtigenden maßgebenden Bemessungsgrundlage wenden Sie sich bitte an Ihre Agentur für Arbeit.

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