Das Arbeitslosengeld (in Form des dieser Leistung zugrunde liegenden monatlichen Arbeitsentgelts oder Arbeitseinkommens) wird ggf. auf die Rente angerechnet (also die Rente wird ggfs. gekürzt), sofern die Hinzuverdienstgrenze überschritten wird. Wegen der zu berücksichtigenden maßgebenden Bemessungsgrundlage wenden Sie sich bitte an Ihre Agentur für Arbeit.