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ALG1 und EU-Rente

von AnnaBenno25.08.2013 | 18:07
1168 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich habe 35 Jahreals Betonbauer gearbeitet und beziehe ALG 1. Nach zwei Schulteroperationen teilte man mir im KH mit, dass keine Heilung mehr zu erwarten ist. Eine Rehamaßnahme könne auch nicht helfen. Die Krankengeldzahlung wurde mit dem Hinweis, ich könne ja 3 Stunden einen Bleistift halten, nach 6 Monaten eingestellt. Ich werde noch 2 weitere OPs machen lassen, damit zumindest die unerträglichen Schmerzen gelindert werden. Wird dann wieder Krankengeld gezahlt? Da ich vor dem 01.01.1961 geboren wurde habe ich nun überlegt, einen Rentenantrag wegen Erwerbsunfähigkeit zu stellen. Wann muss ich die Agentur für Arbeit darüber informieren und welche Folgen hat das für mich? Etwas konfus und durcheinander hoffe ich auf eine klärende Antwort - danke

3 Antworten

Schadeam 25.08.2013 | 20:44
Ob und wann wieder KG gezahlt wird, klären Sie bitte mit der Krankenkasse. Warum haben Sie Bedenken, die Agentur sofort zu benachrichtigen? Dort ändert sich bis zum Rentenbescheid gar nichts....wenn Sie Rente bekommen, sind Sie nicht mehr arbeitslos, wird die Rente abgelehnt, heißt das, dass Sie arbeiten können.....
Sonniam 26.08.2013 | 06:33
Hallo Wenn sie bereits Bescheid haben das sie unter 3 Stunden arbeitsfähig sind was hindert Sie die EMR zu beantragen. Mich wundert es das das AA sie so angenommen hat denn vermittelbar sind sie so nicht. Dann würde eigentlich bei EMR Antrag das ALG 1 nach $145 bezahlt das heißt sie bekommen zwar ALG aber als Rentenansteller und bekommen keine Vermittlungsvorschläge. Hat die Rv festgestellt das sie nur noch unter 3 Stunden arbeiten können? Das ALG 1 wird solange bezahlt wie sie Anspruch haben oder aber dann nur bis zur EMR .Sollte die EMR erst nach Ablauf durch sein würde evtl. ALG 2 in Betracht kommen. LG SONJA
AnnaBennoam 26.08.2013 | 17:34
Vielen Dank für die schnellen Antworten. Da ich ab heute wieder krangeschrieben bin - im Hinblick auf die bevorstehende OP - werde ich wieder ins Krankengeld gehen - und diese Zeit nutzen, um den Rentenantrag zu stellen. Nochmals vielen Dank.
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