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Experten-Antwort

ALG1 und Krankmeldung

von vereni02.12.2014 | 12:37
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17 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, wurde ausgesteuert von der KK und habe ALG1 beantragt, zusätzlich habe ich eine med. Reha beantragt. Mein AG benötigt keine Krankmeldung von mir, auch die ARGE will keine Krankmeldung von mir haben. Kann das sein? Macht mich etwas nervös, allerdings habe ich das erste ALG1 schon erhalten. Soll ich mir sicherheitshalber eine Krankmeldung ausstellen lassen? Oder hat so alles seine Richtigkeit? Habe hier im Forum schon gelesen, dass die ARGE eine Krankmeldung haben möchte, deshalb bin ich etwas irritiert.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo vereni,

leider können wir Ihnen nicht sagen, wie in Ihrem Fall mit einer Krankmeldung bei der Agentur für Arbeit umzugehen ist..

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16 Antworten

Herz1952am 02.12.2014 | 13:53
Hallo Vereni, es kann schon sein, dass die Arge keine AU-Meldung braucht. Ich weis, dass normal die Arge ganz scharf ist auf die AU-Meldung, weil der "Kunde" dann in dieser Woche (auch wenn es nur 1 Tag ist) nicht in der AL-Statistik geführt wird. Allerdings vermute ich, dass diese Meldung nur für ALG II relevant ist. So wird die AL-Statistik "geschönt", zumindest bei ALG II-Empfängern. Sie können gelegentlich noch mal nachfragen um sicher zu gehen, bzw. meine Aussage überprüfen, ohne die Sache mit der Statistik zu erwähnen. Ich glaube sogar, dass ich diese Sache ins Forum gesetzt habe. Es ergäbe auch Sinn, denn ein ALG 1 Empfänger ist wegen ein paar Krankheitstagen immer noch vermittelbar. Bei ALG II ist das schon nicht mehr so einfach. Ich glaube ich habe in meinem Fall die AU-Bescheinigung ans Arbeitsamt gegeben. Aber bei mir ging es um die Zeit zwischen Aussteuerung und Rente. Herz1952
Schorscham 02.12.2014 | 20:29
"ARGEn" gibt es schon seit mehreren Jahren nicht mehr. Und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass sich Ihre ALG2-Zahlstelle in ihrem Briefkopf oder im Dienststellengebäude so bezeichnet.
zoranam 03.12.2014 | 12:37
Bitte keine Krankmeldung zum Arbeitsamt. Sonst wird das Alg 1 gesperrt weil Sie der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfühgung stehen. Einfach nur vom Arzt behandeln lassen. Wenn sie in die Reha gehen wird der Alg Bescheid von Arbeitsamt aufgehoben. Nach der Reha müssen sie dann wieder einen neuen stellen.Währed der Reha bekommen Sie Geld von der Rentenversicherung.und zwar in der Höhe ded Alg1. Dadurch wird auch der Bezug ded Alg1um die Zeit der Reha verlängert. Gruß Zoran
vereniam 03.12.2014 | 12:49
Hallo Herz1952 und Zoran, vielen Dank für die Antworten. Bin jetzt beruhigt. Hatte nämlich bei der Arbeitslosmeldung eine Krankmeldung dabei, als man mir aber sagte die bräuchte ich nicht, hab ich die mal besser nicht vorgelegt.
Schorscham 03.12.2014 | 14:06
"Keinen Sinn" macht Ihre Antwort! Wer ALG2 bezieht, ist auf jeden Fall einfacher in Arbeit zu vermitteln als ein ALG1-Bezieher. Bei ALG2 gibt es nämlich keinen Berufsschutz und es ist JEDE Tätigkeit zumutbar, die den Kunden weder körperlich noch geistig überfordert. Anders ist es im ALG1-Bezug, weil die dortigen Zumutbarkeitskriterien erheblich lockerer sind. Dort gilt man schon viel früher als arbeitsunfähig als im ALG2-Bezug!
Schorscham 03.12.2014 | 14:15
Sie sind deshalb beruhigt, weil sie die Antworten erhalten haben, die Sie hören wollten. Sowohl ALG1- als auch ALG2-Bezieher haben gewisse MitwirkungsPFLICHTEN, die in den ausgehändigten "Merkblättern" der BA und der Jobcenter nachgelesen werden können. Glauben Sie besser das, was DORT drin steht, anstatt blind irgendwelchen "Hobby-Experten" zu vertrauen, die Ihnen im Ernstfall garantiert keinen Schadenersatz zahlen werden!
zoranam 03.12.2014 | 16:01
Sehr geehrter Schorsch. Zum ersten. Natürlich gibt es die ARGE. Zuständig für Alg2. Argentur für Arbeit Zuständigfür Alg1. Dann darf ich ihnen noch sagen, dass es so wie ich geschrieben habe richtig ist. Bevor sie Leute als Hobby Experten titulieren sollten sie sich schlau machen. Jetzt zu Vreni. Machen sie sich nicht verrückt. Es ist genauso richtiges Vorgehen wie ich es beschrieben habe. Viele Kollegen der Arbeitsagentur weisen darauf hin. Gruss Zoran
Herz1952am 03.12.2014 | 16:49
Nachtrag: Bitte googlen: Arbeitslos und Krank - DAS Rechtsschutz. Arge "funktioniert" als Arbeitgeber. Keine Verlängerung des ALG I um Krankheitstage. Rehatage??? Herz1952
Herz1952am 03.12.2014 | 16:31
Hallo Schorsch, in welchem Jahrhundert leben Sie denn. Ein Ex-Arbeitskollege von mir hat das alles mitgemacht. Zumindest bei Harz IV hat er das mitgemacht. Er meinte zwar, dass er für den ganzen Monat aus der Statistik fällt, aber ich habe von Volker Pispers gehört, dass es nur für die entsprechende Woche gilt. Außerdem habe ich vor 30 Jahren schon mitgeholfen, solche einfache Tätikeiten durch Computerprogramme weg zu rationalisieren. Sie sind wohl immer noch der Meinung, wer arbeiten will, der findet welche. Das stimmt im Prinzip, aber meistens eine die nicht bezahlt wird oder stark unterbezahlt. Sie haben sich wohl auch den "Bären aufbinden lassen" dass es nur 2,8 Mio. Arbeitslose gibt. Es gibt noch 4,0 Mio. weitere die nicht gezählt werden. Menschen, die nur wenige Stunden in der Woche arbeiten und aufstocken müssen. Lehrgangsteilnehmer, die vom Lehrgangsleiter aufgeklärt werden, dass er auch nur eine befristete Anstellung hat und vielleicht demnächst in ihren Reihen sitzt. Diese Aufzählung hat keine Garantie auf Vollständigkeit. Sogar Krankengeldempfängern wird von der Krankenkasse "empfohlen", doch ihren alten Arbeitsplatz zu kündigen, wenn sie dort nicht mehr arbeiten können. Sie sollen zum Arbeitsamt, dort werden Sie gefördert und bekommen dann wieder Arbeit. Stattdessen werden sie "befördert", und zwar in die Sozialhilfe, anstatt Ihren Anspruch auf Krankengeld geltend zu machen. Was dieses Forum auch indirekt betrifft ist, dass kranke EM-Rentner auf unbestimmte Zeit, die noch Grundsicherung beantragen müssen, nur 30 % von ihrem evtl. Hinzuverdienst behalten dürfen. Arbeitsfähige H4-Empfänger dürfen ca. 120,-- Euro behalten. Diese haben es ein klein wenig einfacher. Uns Deutschen geht's doch gut! Ich glaube, da bin ich kein Deutscher, wie viele andere auch. Herz1952
Herz1952am 03.12.2014 | 16:41
Hallo Zoran, soweit ich noch informiert bin, tritt bei Arbeitsunfähigkeit bei ALG I das Arbeitsamt an die Stelle des Arbeitgebers und muss "Lohnfortzahlung" leisten. Noch eine Anmerkung zum Harz IV-Empfänger. Er hat sich wöchentlich irgendeine x-beliebige Arbeitsplatzanzeige rausgesucht und darauf beworben. Damit waren die ARGE-Mitarbeiter zufrieden. Außerdem waren sie ganz "scharf" auf Krankmeldungen - natürlich ausgestellt von einem Arzt. Ich selbst war auch "arbeitslos" nach Aussteuerung des Krankengeldes und habe sicherheitshalber, soweit ich mich noch erinnern kann, regelmäßig den "gelben Zettel" abgegeben, bis die Rente gezahlt wurde. Herz1952
Pick L. Wegam 03.12.2014 | 19:35
Nein, seit mehreren Jahren heißen die "ARGEn" "Jobcenter". Wohl den Wecker nicht gehört, was?
Pick L. Wegam 03.12.2014 | 19:55
Pick L. Wegam 03.12.2014 | 20:05
WOW - "Viele Kollegen der Arbeisagentur weisen darauf hin". Na wenn das keine überzeugenden Argumente sind. @Herz1952 beruft sich auf "Ex-Arbeitskollegen" und @zoran auf angebliche Kollegen der Arbeitsagentur. Fehlt nur noch Onkel Otto und Tante Käthe....:-):-)
Pick L. Wegam 03.12.2014 | 19:45
Immer schön auf dem Teppich bleiben! Dass Hartz 4-Empfänger theoretisch leichter zu vermitteln sind als Arbeitslosengeld_1-Empfänger, ergiebt sich schon alleine daraus, dass dieser Personenkreis JEDE zumutbare Arbeit annehmen MUSS. Im Übrigen geht es nicht darum, was der "Schorsch" glaubt, sondern darum, was der Gesetzgeber von den Fürsorgeempfängern verlangt. Vielleicht sollten Sie mal einen Blick ins SGB_2 werfen. Das ist aussagekräftiger als die Erfahrungen Ihres "Ex-Arbeitskollegen". War das verständlich genug ausgedrückt?
vereniam 04.12.2014 | 03:49
Hallo an alle die hier geantwortet haben. Habe also gestern noch mit meinem behandelten Arzt gesprochen, der mir mitteile, dass er von der Arge/Jobcenter aufgefordert wurde eine ärtzliche Bescheinigung einzureichen.Das hat er auch getan und in diieser Bescheinigung eingetragen, dass ich vorraussichtlich auf Dauer nicht fähig bin zwischen 1bis3 Stunden zu arbeiten und ich einen Antrag auf REHA Maßnahmen gestellt habe. Er meinte dies genüge vorab ersteinmal der Arge/Jobcenter. Habe dann noch zusätzlich bei der Arge/Jobcenter angerufen und die mir das Gleiche bestätigt haben. Somit ist meine Frage geklärt. Nochmals Danke an alle!
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