Hallo, Holly,
laut den von Ihnen gemachten Angaben endet der Anspruch auf ALG 1 in 14 Tagen. Es wäre also ratsam ALG 2 zu beantragen, da eine Entscheidung über den noch zu stellen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe aller Wahrscheinlichkeit in der Kürze nicht getroffen sein wird. Ob Sie Anspruch auf ALG 2 haben werden erfahren Sie vom zuständigen Jobcenter.