Guten Tag,
ich bin seit Februar 2015 wegen Depressionen, mehreren Erkrankungen der Wirbelsäule und Bandscheibenvorfällen etc. krankgeschrieben.
Nun bin ich seit mitte August 2016 von der Krankenkasse ausgesteuert und beziehe ALG1. Zunächst bekam ich das Geld nach der Nahtlosigkeitsregelung, da ich im März 2016 einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellte.
Der ärztliche Dienst des Arbeitsamtes machte ein Gutachten, täglich weniger als 3 Stunden leistungsfähig.
Im November allerdings bekam ich einen Ablehnungsbescheid der DRV, in dem stand, Ihr Antrag auf Leistung zur medizinischen Rehabilitation vom 07.09.2016
Kein Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung.
Das komische dabei ist, dass ich im Jahr 2016 gar keinen Antrag auf med. Reha gemacht habe, sondern wie schon erwähnt, den Antrag auf Erwerbsminderungsrente. Meine tatsächliche med. Reha war bereits 2015.
Daraufhin legte ich bei der DRV Widerspruch ein und schaltete den Verein VDK ein. Das Verfahren läuft also noch.
Nach diesem Schreiben der Rentenversicherung bekam ich eine Einladung vom Arbeitsamt und ich musste eine Erklärung zum Restleistungsvermögen unterschreiben und mir wird die Zahlung nach der Nahtlosigkeitsregelung verweigert. Ich muss Bewerbungen schreiben für 38 - 40 Stunden – Jobs, weil ich plötzlich wieder voll leistungsfähig wäre.
Ansonsten würden sie mir, so wörtlich und schriftlich, die Leistung einstellen.
Darin steht auch, dass ich keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen mit den ursprünglichen Krankheiten mehr abgeben und mich in Vorstellungsgesprächen nicht auf meine Krankheiten berufen darf.
Meine Frage nun, ist das gesetzlich so zulässig und was kann ich nun tun? Ich schaffe das nicht alleine und bin verzweifelt.
Vielen Dank für eine Antwort...