Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Olli G.,
die Entscheidung, ob eine Erwerbsminderung vorliegt oder nicht, wird durch den gesetzlichen Rentenversicherungsträger getroffen. Nach dieser Entscheidung richtet sich die Agentur für Arbeit.
Sie schreiben ja, dass der VdK Sie im Widerspruchsverfahren vertritt. Insofern ist das endgültige Ergebnis doch noch abzuwarten.
Fakt ist, dass derzeit erstmal keine Erwerbsminderung festgestellt wurde und die Agentur für Arbeit jetzt nach den für sie geltenden Gesetzen und Vorschriften handeln muss.
Na Sie sind mir ja ein Schelm. Als ob ich nicht kompetent wäre.:-)....das er es hervorragend versteht, mit meterlangen Endlos-Texten die Fragesteller, die KOMPETENTEN Ratgeber und die interessierten Mitleser zu nerven und zu verwirren.Was bin ich froh, dass ich nicht mit diesem Herrn am Arbeitsplatz ein Büro teilen muss. Sonst hätte ich vermutlich schon längst gekündigt.....
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