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ALG1 vor Rente

von Sbastian13.08.2008 | 09:25
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Hallo zusammen, mein Vater wird im Mai 2009 63 Jare alt. Er hat einen unbefristeten Schwerbehindertenausweis mit 50%.Aller Voraussicht nach wird er im Juni 2009 arbeitslos, da sein Chef aus Altersgründen das Unternehmen auflöst. Nun stellt sich für meinen Vater die Frage, ob er sich bis 65 arbeitslos melden kann oder die Rente einreichen muss. Er hat 47 Jahre mit Unterbrechung Bundeswehr immer gearbeitet. Er glaubt,daß Arbeitslosengeld wäre höher als seine Rente. Vielen Dank im voraus für ev. Antworten. Gruß Sebastian

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Sebastian ,

in vielen Fällen ist das zu erwartende Arbeitslosengeld I höher als die vorzeitige Altersrente. Durch die Reform des Dritten Buches Sozialgesetzbuch müsste Ihr Vater für 24 Monate Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben. Während des Bezuges von Arbeitslosengeld werden von der Agentur für Arbeit auch weitere Beiträge in das Rentenversicherungskonto Ihres Vaters eingezahlt. Sofern Ihr Vater die Schwerbehinderung bereits am 16.11.2000 hatte, wäre der frühestmögliche Rentenbeginn ohne Abschlag bereits mit 60 Jahren gewesen. Andernfalls erst mit Vollendung des 63. Lebensjahrs. Zu empfehlen ist, den höheren Leistungsanspruch auszuschöpfen.

6 Antworten

Rosannaam 13.08.2008 | 09:53
Hallo Sebastian, glauben heißt nicht wissen! Ihr Vater erhält doch jährlich eine Renteninformation oder eine Rentenauskunft. Daraus kann er ersehen, wie hoch die Regelaltersrente mit 65 ist. Sofern er bei Rentenbeginn noch 50 % schwerbehindert ist, kann er die Altersrente für schwerbehinderte Menschen beantragen. Die Wartezeit von 35 Versicherungsjahren ist ja offensichtlich erfüllt. Diese Altersrente wäre ABSCHLAGSFREI zu zahlen. Mein Tipp: Anfang des Jahres 2009 eine spezielle Rentenauskunft für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen beantragen! Dann kann Ihr Vater abwägen, ob er sich bei eintretender Arbeitslosigkeit arbeitslos meldet oder in Rente geht. Sicherlich wird diese Altersrente etwas niedriger sein als die Regelaltersrente. Ob er es sich allerdings "antun" will, sich mit 63 Jahren noch arbeitslos zu melden, muß er dann selbst entscheiden. MfG Rosanna.
Schiko.,am 13.08.2008 | 11:28
Nachdem ja ihr vater 47 jahre - bundeswehrzeit nachweisen kann sind ja wohl 35 jahre mindestbeitragszeit erfüllt. Bestanden die 50% auch schon am 16.11. 2000 hätte er schon mit 60 jahren abschlagsfrei die rente antreten können. Mit soviel beitragszeiten kann man ihm wirklich nicht sozialschm.... vorwerfen, sehe deshalb nicht ein warum er nicht für 24 monate AL 1 beziehen solllte. Vor allem dann, wenn die stütze sogar höher als die rente sein wird. Kommt hienzu, die agentur zahlt zu 80% aus dem monatlichen durchschnitt der letzen 12 monate vor bezugsbeginn noch den vollen beitrag in die rentenkasse. Errechnen sich mit 80% im jahr 30084 ergibt dies einen zusatzlichen entgeltpunkt und 26,56 euro rentenzuwachs . Liegt ihnen die neueste renteninformation vor können sie vermutlich den rentenbetrag zum jahresende aus der zahlenmitte dreier ge- nannter beträge ersehen. Übrigends, ich hatte 48 jahre beitragszeit als ich mit 63 abschlagsfrei rentner wurde. Mit freundlichen Grüßen.
Happyam 13.08.2008 | 10:54
Hallo Sebastian, zusätzlich zum Beitrag von @Rosanna ist vielleicht noch was zu schreiben... Wie sieht es denn bei Ihrem Papa mit einer Betriebsrente aus? Würde er, wenn Anspruch besteht, diese auch ab dem 63.Lj. erhalten? Dann müssten Sie diese plus Altersrente rechnen um mit dem Arbeitslosengeld zu vergleichen. Da kann es dann nämlich schon ganz anders aussehen. MfG Happy
Schwarzwälderam 13.08.2008 | 11:47
Wenn er sich für den Bezug des Arbeitslosengeldes entscheiden sollte, sollte er m.E. aber genau die Nachrichten verfolgen. Im nächsten Jahr sind Wahlen und wer weiß wie die Regierung danach aussieht. Da sind (negative)Rechtsänderungen durchaus denkbar. Bisher hatten zwar rentennahe Jahrgänge Vertrauensschutz, aber meine Hand würde ich da zukünftig nicht für ins Feuer legen wollen.
Sebastianam 13.08.2008 | 11:03
Hallo Rosanna, Hallo Happy, vielen dank für die Antworten. Leider erhält er keine Betriebsrente, da er immer in kleinen mittelständischen Betrieben ohne betriebliche Altervorsorge gearbeitet hat.Den Tip von Rosanna greife ich gerne auf. Ungeachtet dessen, den Anspruch auf Arbeitslosengeld hat er doch auf jeden Fall. Gruß Sebastian
Linkeram 13.08.2008 | 16:44
Hoffentlich kommen die Linken an die Regierung. Dann wird endlich mal wieder was für die kleinen Leute gemacht. Nieder mit den Schmarotzern in den Chefetagen ! Gruß Linker
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