Hallo,
Rentenbeginn für besonders langjährige Versicherte wäre bei
mir am 01.04.2022.
Was passiert, wenn ich 1,5 Jahre vor dem Rentenbeginn (01.04.2022)
arbeitslos wäre und über einen Minijob (160 Euro) Beiträge zahle
um abzugsfrei in Rente zu gehen ? Kann die Arbeitsagentur mich
zwangsweise am 01.04.2021 in Rente schicken (mit Abzug).
Gibt es da einen Unterschied ob man vermittelbar ist oder durch
Krankheit nicht mehr vermittelbar ist ?
Danke und Gruß