ALG1 Zwangsverrentung

von
index58

Hallo,

Rentenbeginn für besonders langjährige Versicherte wäre bei
mir am 01.04.2022.

Was passiert, wenn ich 1,5 Jahre vor dem Rentenbeginn (01.04.2022)

arbeitslos wäre und über einen Minijob (160 Euro) Beiträge zahle

um abzugsfrei in Rente zu gehen ? Kann die Arbeitsagentur mich

zwangsweise am 01.04.2021 in Rente schicken (mit Abzug).

Gibt es da einen Unterschied ob man vermittelbar ist oder durch

Krankheit nicht mehr vermittelbar ist ?

Danke und Gruß

Experten-Antwort

Hallo Index58,

die Agentur für Arbeit kann Sie nach meinem Kenntnisstand nicht zu einer Rentenantragstellung auffordern, wenn Sie vermittelbar sind.

Wenn Sie allerdings leistungsgemindert sind, können Sie zu einem Antrag auf Teilhabe aufgefordert werden. Für diesen Antrag sind Sie anschließend in Ihrer Disposition eingeschränkt. Sie können ihn nicht mehr ohne Zustimmung der Agentur für Arbeit zurücknehmen und "müssen" gegebenenfalls in Rente gehen, wenn dieser Antrag in einen Rentenantrag umgedeutet wird.

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