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Experten-Antwort

Alg2 - äd -Gutachten auf Dauer erwerbsgeminder

von Emma14.05.2015 | 15:28
1472 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin 56 Jahre alt und beziehe beim Jobcenter Alg 2. Da ich nun längere Zeit krank bin - und mein Arzt mich weiter Au schreibt- hat mein Sachbearbeiter vom Jobcenter mich zum Gesundheitsamt zur ärztlichen Untersuchung geschickt. Jetzt erfuhr ich Anfang Mai 2015 - ich wurde vom Gesundheitsamt auf Dauer Erwerbsgemindert eingestuft. Jetzt verlangt mein Sacharbeiter vom Jobcenter, von mir eine Einverständniserklärung zu Unterschreiben – wo ich erlaube meine Daten zum Sozialamt weiterzuleiten, da sie für mich nicht mehr wie er meinte zuständig seien. Jetzt meine Frage: Müsste mich nicht erst mein Jobcenter, mich Auffordern einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen? Beim Sozialamt zählt doch nur die Erwerbsminderung von der Rentenzentrale – ich müsste doch erst eine Erwerbsminderungsrente beim Rententräger beantragen und wenn die nicht Reicht, dann erst zum Sozialamt die Grundsicherung beantragen. Solange aber müsste ich doch bis dies entschieden ist, in ALG 2 bleiben. mir wurde vom sacharbeiter gesagt -ich müsse diese Einverständniserklärung unterschreiben für die Überleitung meiner Daten zum Sozialamt - sonst würde ich ohne Geld am ende da stehen - da mir bald die Leistungsabteilung schreibt mein Alg.2 einzustellen. Hoffe auf Antwort - weiß nicht weiter Danke

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 15.05.2015 | 07:37

Hallo Emma,

im Forum können wir keine Auskünfte zu den Zuständigkeiten und Arbeitsweisen anderer Leistungsträger geben.

Unabhängig davon besteht jedoch für Sie jederzeit die Möglichkeit einen Antrag auf Erwerbsminderungsrenten zu stellen.

6 Antworten

Emmaam 14.05.2015 | 15:37
Hatte ich vergessen zu schreiben: Gesundheitsamt - hatte mich im Auftrag des Jobcenters untersucht - und dieses Gutachten wird auch nicht vom Sozialamt anerkannt sondern nur ein Gutachten von der Rentenzentrale - was tun ?
kalleam 14.05.2015 | 17:57
beantragen sie die erwerbsminderungsrente und teilen sie dies dem jobcenter mit. aus meiner sicht kann der sb sie nicht zwingen eine einverständniserklärung für datentransfer zum s-amt zu unterschreiben. fordern sie ihn auf, falls er weiterhin darauf besteht, ihnen dies schriftlich mitzuteilen mit den dazugehörigen §. und auf welcher rechtsgrundlage? m.e. kann er sie nur auffordern einen erwerbsminderungsrentenantrag zu stellen. es kann aber sein das doch das sozamt für sie zuständig ist weil sie ja vollerwerbsgemindert eingestuft worden sind und somit für alg2 nicht mehr vermittelbar sind. dann bekommen sie wahrscheinlich sozilgeld/hilfe die ist aber genauso hoch wie alg2. aber dann wird sie natürlich dass sozialamt auffordern einen erwerbsminderungsrentenantrag zu stellen weil rente vor sozialhilfe geht. im grunde genommen ein hin und herschieben zwischen den leistungsträgern. eigentlich ist es für sie dann unterm strich egal wie der träger heisst der ihnen dann leistungen zahlt.
Kniggeam 14.05.2015 | 19:32
Permanente "Kleinschreibung" ist unhöflich und respektlos. In Zeitdruck scheinen Sie auch nicht gewesen zu sein. Was hinderte Sie also daran, auf korrekte Groß- und Kleinschreibung zu achten? Wichtigtuerei? Oder wollten Sie einfach nur besonders "cool" rüberkommen? Auf mich wirkt so etwas eher total "uncool".
GroKoam 14.05.2015 | 20:06
Geh arbeiten
Emmaam 14.05.2015 | 22:04
Und schreibe nicht unter EMMA ich heiße so und habe unter dem Namen eine Frage gestellt. ( Paragraf 244............)
Emma!am 15.05.2015 | 00:13
Danke Kalle für Deine Antwort!! Servus Emma
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