Hallo!
Ich beziehe seit Herbst 2011 ALG 2 und möchte nun die Beiträge zur RV freiwillig nachzahlen.
Wie weit zurück kann ich dies? Wie hoch sind die Beiträge ca.?
Danke für ein paar Antworten im Voraus
W. Siebert / Halberstadt
Hallo!
Ich beziehe seit Herbst 2011 ALG 2 und möchte nun die Beiträge zur RV freiwillig nachzahlen.
Wie weit zurück kann ich dies? Wie hoch sind die Beiträge ca.?
Danke für ein paar Antworten im Voraus
W. Siebert / Halberstadt
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Hallo Herr Siebert,
eine rückwirkende freiwillige Beitragszahlung zur Rentenversicherung ist grds. nur bis 31.03. des Jahres, das dem Jahr folgt, für das sie gelten sollen möglich. Sie können somit - abgesehen von Sondervorschriften - Beiträge für 2015 nur bis 31.03.2016 zahlen. Die Höhe kann zwischen einem Mindestbeitrag (derzeit 84,15 Euro) und einem Höchstbeitrag (derzeit 1159,40 Euro) frei gewählt werden.
Da gibt der Fragesteller schon an, dass er in Halberstadt wohnt, und dennoch werden - wie so oft - nur Werte für die Alten Bundesländer mitgeteilt.
Höchstbeitrag Ost = 1.009,80 EUR mtl.
Ich glaube nicht dass sich der Fragesteller, der seit 4 Jahren ALGII bekommt, für Höchstbeiträge interessieren wird.
Daher ist wohl egal ob Ost oder West.
Es geht um die Qualität der Antwort. Denn bei über 250 Lesern dieses Beitrages könnte der Inhalt auch andere Menschen interessieren, insbesondere dann, wenn die Antwort universell ist und nicht nur auf eine einzelne bestimmte Person zutrifft.
Der Eintrag stimmt mich nicht "traurig", gut gemacht.
Deshalb auch von mir noch eine Ergänzung:
a) 74400 Bemessungsgrenze West
b) 64800 Bemessungsgrenze Ost
a) 74400 x 18,7% : 12 Euro 1.159,40
b) 64800 x 18,7% : 12 Euro 1.009,80
Höchstbeitrag.
Der Mindestbeitrag immer 450 x 18,7 84,15.
MfG.
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