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ALGI Anspruch nach EM-Rente???

von Susisum28.11.2008 | 15:43
1229 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Guten Tag zusammen, auch ich falle wohl in die befristete EM-Rente. War auch zuvor über ein Jahr krankgeschrieben. Habe aber vorher über 20 Jahre nonstop gearbeitet, und noch nie ALG bezogen! Was ist nun, wenn nach 3 Jahren EM-Rente ich wieder arbeitsfähig bin, aber nach z.b. 3 Monaten den Job verliere??? Zählen dann die Jahre zuvor? (Also dann die Zeiten vor der Rente vor 4 Jahren!) Wie wird sowas geregelt? Vielen Dank! susi

3 Antworten

Corlettoam 28.11.2008 | 17:31
Selbstverständlich bleibt ihr voller ALG I Anspruch den Sie VOR Beginn ihrer befristeten EM-Rente erworben haben , auch bis nach dem Auslaufen einer EM-Rente ( und auch darüber hinaus ! ) bestehen und verfällt nicht. Sie sollten sich rechtzeitig - ca. 2 Monate - VOR Auslaufen ihrer EM-Rente bei der Agentur für Arbeit melden und ihre Ansprüche schon einmal für den Fall der Fälle geltend machen. Wird ihre EM-Rente nicht verlängert ( oder ist über ihren Rentenverlängerungsantrag noch nicht rechtskräftig entschieden worden ! ) und Sie auch NICHT mehr krank geschrieben sind , bekommen Sie für längstens 12 Monate ALG I. Arbeiten Sie nach der Rente für z.B. 3 Monate und werden dann arbeitlos setzt die ALG I Zahlung wieder normal ein. Für einen ganz neuen 12 Monatsaanspruch ALG I müssen Sie 1 Jahr ununterbrochen wieder versicherungspflichtig gearbeitet haben.
Corlettoam 28.11.2008 | 17:59
Korrektur : 12 Monate versicherungspflichtig gearbeitet - nur 6 Monate ALG I Ansrpuch ! erst bei 24 Monaten versicherungspflichtig gearbeitet , haben Sie wieder den vollen ( neuen ) 12 Monatsanspruch ALG I
Rentenjägeram 30.11.2008 | 13:58
Bei befristeten Renten wegen voller Erwerbsminderung werden seit 2003 Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt, von der Rentenversicherung. Nach einer befristeten Rente wegen voller Erwerbsminderung besteht also ein Anspruch auf Arbeitslosengeld I.
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