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Experten-Antwort

Alibi-Selbständigkeit bei voller EM-Rente erlaubt?

von sandra28.11.2012 | 13:57
2295 Ansichten
6 Antworten

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Hallo zusammen, auch ich erhalte eine begrenzte Erwerbsminderungsrente. Ich tue mich in der Öffentlichkeit schwer, dies zu "zeigen". Bin ja ständig zuhause. Möchte also nicht, dass jeder mitbekommt, dass ich ein Frührentner bin. Und das mit 45! Nun überlege ich, ein Gewerbe anzumelden, damit ich zumindest sagen kann "ich bin Selbständig, und verdiene meine Brötchen mit Haushaltshilfen". Natürlich weiß ich, dass ich max. 400Euro hinzuverdienen darf. Doch geht es mir mehr darum nach aussen zu zeigen, dass ich mich einigermaßen selbst versorge. Ist dies erlaub???

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1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Aus meiner Sicht wurde Ihre Frage durch "Klaus-Peter" bereits umfassend beantwortet.

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5 Antworten

arniam 28.11.2012 | 14:54
mit verlaub, schon beim arzt nen termin gemacht??????
Klaus-Peteram 28.11.2012 | 16:43
Natürlich können Sie bei einer vollen EM-Rente auch eine selbständige Tätigkeit aufnehmen. Die Hinzuverdienstgrenze ( 400€ bis 31.12. und ab 1.1.13 dann 450€ ) ist dieselbe wie bei einer abhängigen Beschäftigung. Ausserdem müssen/sollten Sie natürlich den erlaubten Stundenrahmen von unter 3 Std. pro Tag einhalten, damit man ihnen nichts " am Zeug flicken " kann . Aber bei ihnen würde es dann ja weder um den Hinzuverdieinst noch um die Stundenzahl gehen, da es sich ja um eine reine " Alibi-Selbstständigkeit " handeln würde. Was ansonsten ihre Einstellung zur EM-Rente anbelangt und der Sicht der " Öffentlichkeit " darauf kann ich das durchaus nachvollziehen. Das geht leider vielen ähnlich. Allerdings besteht dafür objektiv betrachtet keinerlei Anlass entsprechend darauf so zu reagieren wie Sie das jetzt vorhaben und extra dafür eine Alibi-Selbstständighkeit aufzunehmen. Wenn Sie sich aber dann besser fühlen - warum nicht ?
Gabyam 28.11.2012 | 19:01
Hallo, wie schon gesagt, ist eine Tätigkeit, auch selbstständig, erlaubt. Auch wenn ich Ihnen nicht großartig helfen kann, so möchte ich Ihnen sagen, dass es gut wäre, Sie würden dazu stehen, dass Sie eine Erwerbsminderungsrente bekommen. Ich erzähle es auch nicht unbedingt jedem, aber in meinem Verwandten- und Bekanntenkreis weiß es jeder. Ich stehe dazu, denn ich habe mir diese Krankheit nicht ausgesucht. Dadurch, dass mir die Rente bewilligt wurde, wurde meine Krankheit in gewisser Weise auch bestätigt. Ich bin also kein Simulant und kann demnach gut dazu stehen. Drücke Ihnen ganz fest die Daumen, dass Sie das schaffen.
arniam 01.12.2012 | 06:03
hallo sandra, mein kommentar war rein ironisch gemeint, wenn man erkrankt ist und die ew. daraufhin bekommen hat dann ist dass doch kein grund in eine scheinselbständigkeit zu gehen um anderen dummen mitmenschen vorgaukeln zu müssen dass man dazu gehört. man sollte dazu stehen, und einer dummen frage einfach antworten mit: na wir können ja gerne tauschen, sie bekommen meine krankheit und meine üppige ew. und ich ihre gesundheit und job!!!! also kopf hoch und nicht auf andere leute achten :-)
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