Ich schließe mich dem Beitrag von "KSC" an. Sofern die Geringfügigkeitsgrenze nicht erreicht bzw. nicht überschritten wurde, brauchen Sie bei der Kontoklärung dazu keine weitere Angabe zu machen.
Falls Sie mehr verdient haben sollten, geben Sie den Zeitraum mit dem Arbeitgeber und der Krankenkasse, bei der Sie damals versichert waren, an. Der Rentenversicherungsträger wird dann mittels Arbeitgeber-/Krankenkassenanfrage versuchen nachzuhalten, ob ein beitragspflichtiges Entgelt vorlag.