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Allg. Anfrage-Abfindung

von schuelbe09.10.2008 | 17:10
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8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo!Auf anraten meiner BG hab ich jetzt nach einem Arbeitsunfall Rente beantragt.Bis dahin war ich in Sachsen-Anhalt in einer Elektrofirma mit, 4 Mann ,beschäftigt u das jetzt 13 Jahre.Jetzt denke ich das mir eine Abfindung zustehen müßte o könnte.Meine Rentenberaterin konnte mir nicht weiterhelfen u die BG sagt sie muß sich aus solchen Dingen raushalten.Kann mir jemand sagen wo ich mich da hinwenden muß bzw. erkundigen kann?Ich habe leider keine Rechtschutzversicherung um auf rechtl. Beistand zu setzen u ich denke mir das solche Organisationen wie Innung,Handwerkskammer usw. mehr im Arbeitgebersinn beraten u denken.Ich jedoch brauch unbedingt eine Arbeitnehmerfreundliche Auskunft.Danke!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Schuelbe,

tatsächlich kann Ihnen die gesetzliche Deutsche Rentenversicherung zu dem Thema " Arbeitsrecht " nicht weiterhelfen.

Aber vielleicht ist es möglich, über die Verbraucherschutzzentrale in Ihrer regionalen Nähe eine Beratung zu diesem Thema zu erlangen. Ansonsten steht Ihnen natürlich auch der Weg zu einem Rechtsanwalt mit dem Spezialgebiet Arbeitsrecht offen.

7 Antworten

KSCam 09.10.2008 | 18:48
Das ist keine Frage des Rentenrechts, insofern wird sich jeder Rentenfachmann hier bedeckt halten. Verhandel Sie mit Ihrem Arbeitgeber, will der nichts zahlen, können Sie ihn bestensfalls vor dem Arbeitsgericht verklagen. Und wie da Ihre Chancen sind? Wer weiß - vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.
Chrisam 09.10.2008 | 19:41
Da frag ich mich, warum der Arbeitgeber eine Abfindung zahlen sollte, wenn SIE die Beschäftigung aus gesundheitlichen Gründen ggf. beenden müssen. Die Frage hat aber im Forum der Rentenversicherung nichts zu suchen.
Gluckam 09.10.2008 | 21:13
Eine Abfindung steht Ihnen nie zu, außer, wenn sie Ihnen ein Richter im Kündigungsschutzprozess zuspricht. Wenn sie ein AG in anderen Fällen zahlt, dann, um jemanden loszuwerden, ohne dass der gegen die Kündigung klagt. Aber warum sollte er zahlen, wenn Sie in Rente gehen wollen? Hilfe erhalten Sie bei Ihrer Gewerkschaft oder einem Anwalt.
schuelbeam 10.10.2008 | 09:50
Hallo Gluck!Wie sicher ist das denn,das mir NIE eine Abfindung zusteht?Ist das Situationsbedingt,gehts um Firmengröße o ums Handwerk o um was?
schuelbeam 10.10.2008 | 09:46
Danke für die Antworten,si helfen mir sicher weiter!Ich wußte nicht wann u wie eine Abfindung gezahlt wird,dachte aber nach langer Betriebszugehörigkeit u einem unverschuldeten Arbeitsunfall mit EM-Rente als Folge,könnte sie mir zustehen!?
TCKam 10.10.2008 | 12:33
Ein Recht auf eine Abfindung besteht grundsätzlich nicht (Ausnahmen: Tarif-; Betriebsvereinbarungen bzw. aus einzelvertraglichen Rechten); d.h. dies ist in aller Regel eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Bei einem Betrieb mit nur 4 Beschäftigten ist es auch ganz allgemein völlig unüblich eine Abfindung zu bezahlen. Ihre Chancen auf eine Abfindung sind also äußerst gering. Sprechen Sie mit ihrem Arbeitgeber nach dem Motto probieren geht über studiern.
Gluckam 10.10.2008 | 15:54
Mit den einzelvertraglichen Regelungen hat TCK natürlich recht. Die scheinen den Zeitungsberichten zufolge aber primär die obersten Gehaltsklassen zu haben, also ab Geschäftsführer. Großbetriebe zahlen öfters, wenn sie fürchten, eine Klage gegen eine Kündigung zu bekommen. Es soll ja hin und wieder Arbeitsrichter geben, die beschließen, dass ein großer Betrieb für jede Lusche noch ein Plätzchen finden müsse. Bei Kleinbetrieben besteht das Risiko kaum. Ichhabe übrigens in 40 Arbeitsjahren auch öfters gewechselt (war auch 15 Jahre in einer größeren Firma), ohne je einen Cent Abfindung zu bekommen...
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