Hallo!Ich möchte mein Problem kurz erläutern u hoffe auf Hilfe.Ich hatte vor 2Jahren nen Arbeitsunfall,bin noch krank u nach BG-Meinung soll ich Erwerbsminderungsrente(ich bin 36)beantragen.Nun meine Fragen:Ich hatte 1993 bei der Bundeswehr einen Unfall,mir wurde für 6Monate eine Wehrdienstbeschädigung von 25von 100%bescheinigt u auch dafür gezahlt,nach den 6 Monaten nur noch eine WdB von 10 von !00% auch schriftl. bestätigt,sprich keine Rentenansprüche.Ebenso verhielt es sich nach einem Sportunfall 2001,dort wurde der Grad der Behinderung auf 20%(oder knapp darunter festgelegt,sprich keine gesetzl. Rente.Werden diese beiden Beschädigungen,die natürlich noch bestehen,mit zu meiner Erwerbsminderungsrente dazugerechnet bzw addiert,so daß der GdB höher ausfällt u dementsprechend auch die EMR?Vielen Dank für die Antworten!
zunächst rate ich Ihnen eine Beratungsstelle der RV aufzusuchen - dort können Ihre Fragen sicher detailierter beantwortet werden als im Forum.
Zunächst müssen Sie mal trennen zwischen Unfallrente der BG und EM Rente der gesetzlichen RV - das sind "2 Paar Stiefel" und eines hat mit dem anderen zunächst mal nichts zu tun. Man kann weder aus einer Unfallrente schließen, dass ein EM Rentenanspruch bestehen muss noch umgekehrt.
Wegen der Höhe einer Unfallrente fragen Sie die BG, genauso wie und ob die "alten Prozente" dort berücksichtigt werden.
Wie hoch eine EM Rente wäre, ersehen Sie aus Ihrer jährlichen Renteninformation (oder erfahren es bei der Beratungsstelle). Bei der EM Rente geht es nicht um Prozente, voll erwerbsgemindert wäre man, wenn man nur noch unter 3 Stunden täglich Arbeiten allgemeiner Art machen kann.
Und Unfallrenten können zur Kürzung der EM Rente führen...
Aber wie gesagt: nehmen Sie sich Zeit für ein Beratungsgespräch....
> Werden diese beiden Beschädigungen,die natürlich noch bestehen,mit zu meiner Erwerbsminderungsrente dazugerechnet bzw addiert,
Hallo schuelbe,
der GdB hat mit der Erwerbsminderungsrente (EM-RT) nichts zu tun, er kann lediglich ein Indiz sein für das Bestehen von gesundheitlichen Einschränkungen ...mehr nicht. Die Rentenversicherung bewertet die EM nach anderen Kriterien. Grundsätzlich wird die EM an altersbedingt 'normalen' Menschen an den Anforderungen des allgemeinen Arbeitsmarktes gemessen. Auch der Akademiker muss sich - trotz seiner Qualifikation - an diesen 'niederen' Tätigkeiten messen lassen. Dafür gibt es das Stundenmodell: Erwerbstätigkeit nur noch unter 3 Std. täglich möglich = voll EM (volle Rente), zwischen 3 bis unter 6 Std. = gleich teilweise EM (= halbe Rente), und wer noch 6 Std. raboten kann, ist voll erwerbsfähig. Nur Ältere (vor 1961 Geborene haben noch einen so genannten Berufsschutz und müssen sich nicht ausschließlich an den allgemeinen Anforderungen des Arbeitsmarktes messen lassen.)
Mehr Info, ein Blick in die Broschüre der DRV:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_15182/SharedDocs/de/Inhalt/04__Formulare__Publikationen/02__info__broschueren/03__rente/erwerbsminderungsrente__das__netz__f_C3_BCr__alle__f_C3_A4lle.html
(broken link, dann www.deutsche-rentenversicherung.de > Formulare und Publikationen, Info-Broschüren, Rente *rollrollroll "Erwerbsminderungsrente" Download)
Gruß
w.
Ich bedanke mich recht herzlich,aber was wirklich neues konnte ich nicht entnehmen.Darum frag ich nochmal anders.Werden die beiden Unfälle,wo jeweils bleibende Schäden schriftl. bestätigt sind,die aber nicht für ne eigenständige Rente reichen irgendwo mit an-oder dazugerechnet?
fragen Sie die BG - das weiß niemand im Rentenforum.
Es gibt Menschen, die hatten in ihrem Leben schon 5 oder mehr Unfälle mit irgendwelchen bleibenden Schäden, erhalten aber völlig zu Recht keine Rente der RV, weil Sie noch 8 Stunden täglich arbeiten können.
Zumindest für die RV stellt sich Ihre Frage nicht, deshalb wird es darauf keine für Sie befriedigende Antwort geben!
In der gesetzlichen Rentenversicherung hat bzgl. einer Erwerbsminderungsrente der in Ihrem Fall vom Versorgungsamt festgestellte Grad der Behinderung keine Auswirkung. Dies gilt sowohl für die Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen als auch für die Rentenberechnung. Zur Prüfung der medizinischen Voraussetzungen werden im Rahmen der Bearbeitung eines Erwerbsminderungsantrages regelmäßg lediglich die dem Versorgungsamt vorliegenden med. Unterlagen hinzugezogen um ggf. Doppeluntersuchungen zu vermeiden. Die Auswertung dieser hinzugezogenen med. Unterlagen nimmt der Rentenversicherungsträger jedoch unter unabhängiger "freier Beweiswürdigung", d.h. losgelöst von der Entscheidung bzw. der Bewertung des Versorgungsamtes vor. Denn wie der Teilnehmer "Schade" erwähnt hat, gelten für die Bewertung medizinischer Sachverhalte in der gesetzlichen Rentenversicherung gänzlich andere Kriterien als zur Feststellung des Grades der Behinderung und in der gesetzlichen Unfallversicherung. So ist es möglich, dass eine Erwerbsminderung ohne vorliegende Behinderung besteht, als auch umgekehrt.
Dankesehr!Ich denke ich bin durch die Antworten doch etwas schlauer geworden u werde versuchen mit meiner BG noch einige Dinge zu klären!Das mit mehreren Unfällen u keine Rente versteh ich u genau deswegen dachte u hoffte ich das die zu geringen Prozente irgendwo mit angerechnet werden!Denn bleibende Schäden sind ja vorhanden,nur jeweils zu gering für ne eigenständige Rente.oder zählt der Unfall während der Dienstzeit bei der Bundeswehr eher als BG-Unfall?Das ist doch sicher irgendwie gleichzusetzen?
Hallo,ich Peter bin 55 Jahre und war 14 Jahre Unter Tage im Kohlebergbau.Aufgrund einer Hüftathrose bin ich Berufsunfähig geworden.(Habe ein künstliches Hüftgelenk).Meine Frage:Beginnt mein reguläres Rentenalter mit 65 oder früher.