Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

allgem. Frage betr. transnationalem Datenschutz

von Binma07.04.2013 | 23:48
1765 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo liebe Berater/innen, ich lebe in Deutschland und beziehe demnächst eine Rente der DRV, die auf mein deutsches Konto überwiesen wird. Daneben werde ich eine winzige ausländische Rente (aus der Schweiz) beziehen. Die Unterlagen dafür wurden bereits an die ausländische Rentenstelle übersandt. Es gibt bekanntlich nun die Möglichkeit, sich die ausländische Rente auf ein persönliches Konto im Ausland, getrennt von der DRV-Rente, zahlenzu lassen. Auch schreibt mir die DRV, dass ich mich für alle _weiteren Fragen betr. ausländischer Rente direkt an meine ausländische Rentenstelle _ wenden muss. Die Auszahlung der ausländischen Rente auf ein persönliches Konto muss ich hingegen noch bei der DRV beantragen. Soweit leuchtet (mir) alles auch betr. Datenschutz ein. Doch in diesem Antrag fragt nun die DRV auch alle Angaben zu meinem persönlichen (künftigen) ausländischen Bankkonto ab. Wozu das? M.E.braucht die _DRV_ diese Angaben doch gar nicht. Auf welcher Rechtsgrundlage bin ich verpflichtet, der DRV mitzuteilen, auf welches Konto genau meine ausländische Rente überwiesen wird? (Nicht, dass das für mich persönlich schlimm wäre, diese Angaben zu liefern, aber denndoch halte ich es für datenschutzrechtlich bedenklich.) Daher auch gleich die allgemeinere Frage: In § 69 SGB X wird der Datenaustausch und der Datenschutz - soweit ich sehe - zwischen den verschiedenen Stellen im Inland gesetzlich genau geregelt. Doch wie sieht es damit zwischen der DRV und ausländischen Institutionen aus? Welche §§ in den deutsch-schweizerischen Abkommen /EU-Verordnungen/anderswo, regeln, wie weit der Datenaustausch/die Datenzugriffe der DRV im Ausland und vice-verca gehen dürfen? Mit vielem Dank für aufklärende Hinweise!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Binma!

Nach Ihren Ausführungen ist davon auszugehen, dass Ihr zuständiger Träger der Deutschen Rentenversicherung die Angaben im Rahmen der Einleitung des Rentenverfahrens in der Schweiz abgefragt hat.

Als sogenannter „Kontakt-Träger“ ist die Deutsche Rentenversicherung dazu verpflichtet, dem zuständigen Träger in der Schweiz alle für das Leistungsverfahren erforderlichen Angaben zu übermitteln. Dazu gehören auch die Angaben zu Ihrer Bankverbindung.

Regelungen zum Datenschutz und zur Übermittlung von Daten an Stellen in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz finden Sie im Art. 77 VO (EG) Nr. 883/2004 sowie im Art. 3 Abs. 3 VO (EG) Nr. 987/2009.

Der Art. 77 VO (EG) Nr. 883/2004 verweist dabei auf das Datenschutzrecht des übermittelnden Mitgliedstaats. In Bezug auf Deutschland sind somit die Vorschriften der §§ 67-85a SGB X von den deutschen Trägern zu beachten. Für die Datenübermittlung ins Ausland ist § 77 SGB X einschlägig.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Schadeam 08.04.2013 | 07:53
Wenn Sie das Verfahren unbedingt verzögern wollen, dann schreiben Sie Ihre Bedenken an die DRV die dann den CH Teil Ihres Antrages ohne Bankverbindung in die Schweiz weiterleitet. O Mann, das sind halt Verfahrensabsprachen, die das Verwaltungsleben normalerweise vereinfachen - wenn Sie es verkomplizieren wollen, ist das Ihr Problem. Ihr Problem ist es dann auch wenn sich das Verfahren verzögert. :)
...am 08.04.2013 | 18:46
im Übrigen kann die schweizer Rente auch auf ein deutsches Konto überwiesen werden. die brauchen dann nur die entsprechende IBAN und BIC.
Binmaam 09.04.2013 | 00:48
@Experte: Herzlichen Dank für IHRE zielfürhende Antwort! === Offtopic: @Schade - wenn Sie ALLGEMEINE Datenschutzfragen (siehe Titel meiner Frage!) am Beispiel Ihrer Person und Ämter etc. nicht interessieren, ist das zwar schade, aber natürlich Ihre Entscheidung - MEIN gutes Recht (und eigentlich auch demokratische Pflicht) hingegen ist es, in einem demokratisch organisierten Rechtsstaat , die rechtlichen Grundlagen zu Verwaltungshandeln und Datenschutz rund um meine Person etc. zumindest in Umrissen zu kennen und zu wissen, wo ich sie bei Bedarf nachlesen kann. Offtopic-END
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026