Sorry Frank59,
hatte ich überlesen. Zeugenerklärungen könnten hilfreich sein *). Personen, die mit ihr in der Ausbildung waren und diese Zeiten - zum Vergleich - bereits im eigenen Rentenkonto angerechnet bekommen haben.
Vordruck finden Sie hier:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_…
2-3 Zeugen wären hilfreich, entweder namentlich benannt mit Anschrift/dann kümmert sich die DRV darum oder selbst beschafft - dann sollte die Unterschrift vor der örtlichen Behörde/Versicherungsamt beglaubigt werden (machen auch alle anderen kostenfrei).
*) wenn es eine Zeit mit betrieblicher Ausbildung war. Als nur schulische Ausbildung zählt es nicht zur Wartezeit von 5 Jahren, könnte aber als Fachschulzeit noch ein paar Mini-Punkte für die Rente bringen.
Gruß
w.