Hallo jj-bo,
mit Korrektur/Änderung der Rentenbescheide erfolgt normalerweise auch (automatisch) eine korrigierende Mitteilung an die anderen betroffenen Leistungsträger und die Finanzverwaltung. Sollte es hier aufgrund der in Ihrem Fall gegebenen besonderen Umstände Probleme geben, sollten Sie sich nochmals direkt mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen.