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alo und selbstständig?

von Bärbel23.06.2008 | 17:12
1085 Ansichten
5 Antworten

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habe gehört, ich dürfte obwohl alo ohne leistungsbezug sein und trotzdem eine selbstständigkeit ausüben, wenn diese nur 15 stunden in der woche in anspruch nimmt - stimmt das? was bin ich dann für die DRV, AfA hat alo gemeldet !!!

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 24.06.2008 | 09:08

Hallo Bärbel,

Zeiten der Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug sind in der Rentenversicherung grundsätzlich Anrechnungszeiten. Vorausetzung ist, dass vor Beginn der Arbeitslosigkeit eine versicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt wurde.

Ob und inwieweit Sie im Rahmen der Meldung bei der Agentur für Arbeit noch als arbeitslos gelten, sofern Sie eine Selbständigkeit ausüben, klären Sie bitte mit Ihrer örtlichen Agentur.

4 Antworten

Schadeam 23.06.2008 | 18:50
möglich ist natürlich vieles. Wie aber sieht die Praxis aus? Als Selbständiger ist man doch ständig um neue Kunden, Aufträge bemüht und steht nicht mit der Stechuhr da und stoppt die 15 Wochenstunden? Und man will möglichst viel Kohle machen? Investiert Herzblut, etc. Andererseits wer Arbeit sucht, tut doch alles um eine solche zu finden, macht Kurse, bildet sich fort, schreibt Bewerbungen und läßt notfalls alles stehen und liegen, wenn es um ein Vorstellungsgespräch, etc geht? Wie läßt sich das miteinander verbinden? Natürlich, Papier ist geduldig und Behörden auch - aber für doof sollte man die auch nicht verkaufen.....und dann noch die Gewinne durch Steuertricks klein halten, um mit den Eheparner familienversichert zu sein - kostenlos natürlich, durch die Arbeitslosigkeit einen kostenlosen Versicherungsschutz bei EM Renten (man wäre ja blöd, als Selbständiger Pflichtbeiträge zu zahlen) aufrecht zu halten, und dann noch die AR wegen Arbeitslosigkeit mit 60 in der Hinterhand - nur zu! ....und dazu werden dann im Forum Tipps und Tricks gesucht und gegen unliebsame Verwaltungsentscheidungen wird bis zum Exzess prozessiert....und mit Fachanwälten für Sozialrecht gedroht. Ich weiß, ich bin jetzt vielleicht ungerecht gegen Sie, liebe Bärbel, weil Sie ja nur eine harmlose Frage ins Forum gestellt haben.
Bärbelam 23.06.2008 | 19:51
...an sich ist ja das gegenteil der fall für mich. bin alo ohne leistungsbezug und so nicht pflichtversichert. frage, ob meine selbstständigkeit (8 std. büroreinigung pro woche) die pflichtversicherung ermöglicht?
Schadeam 23.06.2008 | 21:31
ja, unter Umständen, falls Sie nur einen Auftraggeber haben, und keinen Arbeitnehmer beschäftigen und der Gewinn über 400 € im Monat liegt, können Sie die Pflichtversicherung beantragen. Ob es sich aber um eine echte Selbständigkeit handelt oder nur um ein normales Beschäftigungsverhältnis, das entweder normal oder als Minijob zu melden wäre, das ist wieder eine besondere Frage. Denn worin unterscheidet sich eine angestellte von einer "selbständigen" Putzfrau?
bolero1am 28.06.2008 | 18:40
...ja, "vielleicht ungerecht " - oder vielleicht eher " reichlich unverschämt"! Fehlt bei dieser Polemik gegen eine einfache Frage eigentlich nur noch " Florida-Rolf"...
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