Alptraum in der Reha

von
Hardy08

Guten Tag, ich bin wegen eines Schlaganfalls in einer Reha. Zum Glück habe ich durch den Schlaganfall keine Defizite zurückbehlten.
Nebenbei habe ich aber auch massive orthopädische Erkrankungen die mich schon seit über einem Jahr daran hintern meinen Beruf auszuüben. Eine Wiedereingliederung wurde abgebrochen da ich über 2std. Nicht hinauskomme.
Meine jetzt behandelnde Ärztin meinte das aufgrund der neurologischen Tests die alle glücklicherweise gut gelaufen sind, ich noch tgl. 6 Stunden und mehr arbeiten könnte. Die orthopädischen Erkrankungen interessiere sie nicht ,da soll ich mir einen Orthopäden nach der Entlassung suchen.
Ich habe Morbus bechterew, gelenkarthrose ,füsse bds. Hand und Ellenbogen Gelenke bds. Gonarthrose bds. Re.schon fast op fähig.dazu kommen 4BSV in der HWS, 1 BWS, 1LWS, ein wirbelgleiten. Taubheitsgefühl im re. Bein sowie li. Fuss. Bei nicht allzulanger Belastung.sowie ein krippeln im re Arm bei Belastung.
Ok , 6 Std. Kann ich also noch arbeiten gehen weiss nur nicht wie? Und das wird dem rententräger mitgeteilt. Ich glaube ich habe gerade einen Alptraum. Weiss nicht was ich hier erwarte, musste das einfach mal loswerden. Depression ich komme?

von
Kerstin

Hallo Hardy08,

Möchte Ihnen mal Mut zusprechen. Ich habe auch Morbus Bechterew. Seid 2013 bin ich durch diese Erkrankung in unbefristeter, voller EWR Rente. Sie können jederzeit einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen.

Alles Gute!

von
KSC

Und was ist jetzt die rentenrechtliche Frage, die ein Mitarbeiter der DRV beantworten soll?

von
Grobi

Zitiert von: Hardy08
Guten Tag, ich bin wegen eines Schlaganfalls in einer Reha. Zum Glück habe ich durch den Schlaganfall keine Defizite zurückbehlten.
Nebenbei habe ich aber auch massive orthopädische Erkrankungen die mich schon seit über einem Jahr daran hintern meinen Beruf auszuüben. Eine Wiedereingliederung wurde abgebrochen da ich über 2std. Nicht hinauskomme.
Meine jetzt behandelnde Ärztin meinte das aufgrund der neurologischen Tests die alle glücklicherweise gut gelaufen sind, ich noch tgl. 6 Stunden und mehr arbeiten könnte. Die orthopädischen Erkrankungen interessiere sie nicht ,da soll ich mir einen Orthopäden nach der Entlassung suchen.
Ich habe Morbus bechterew, gelenkarthrose ,füsse bds. Hand und Ellenbogen Gelenke bds. Gonarthrose bds. Re.schon fast op fähig.dazu kommen 4BSV in der HWS, 1 BWS, 1LWS, ein wirbelgleiten. Taubheitsgefühl im re. Bein sowie li. Fuss. Bei nicht allzulanger Belastung.sowie ein krippeln im re Arm bei Belastung.
Ok , 6 Std. Kann ich also noch arbeiten gehen weiss nur nicht wie? Und das wird dem rententräger mitgeteilt. Ich glaube ich habe gerade einen Alptraum. Weiss nicht was ich hier erwarte, musste das einfach mal loswerden. Depression ich komme?
Stellen Sie einen Antrag auf EM-Rente, hierbei prüft die RV umfassend Ihren Gesundheitszustand. Es ist zwar nicht schön, daß bei Ihrer Reha nur auf eine Krankheit geschaut wird, aber dies scheint bei einer derartigen Diagnose vorrangig gewesen zu sein. Ein Neurologe kann orthopädisches schlecht bewerten. Ich wurde seinerzeit auch arbeitsfähig aus der Reha entlassen und das entscheidende Fachgebiet fehlte in der Klinik. Der Gutachter der RV sah das alles anders und die Rente wurde bewilligt. Also ruhig bleiben, keinen Kopf machen und das ganze in Ruhe angehen!

von
PeterT

Ich kenne das von mir selber. Wenn man zur neurologischen Reha ist, werden dort auch überwiegend die neurologischen Krankheiten behandelt und bewertet. Rheumatische oder psychische Störungen bleiben unbehandelt und gehen auch nicht in die Bewertungen der Leistungsfähigkeit mit ein.

Da hilft nur ein klärendes Gespräch mit der DRV.

von
Paul

Du kannst noch eine orthopädische Reha beantragen.
Ich war dreimal zur Reha innerhalb von 20 Monaten.
Die Reha beurteilt immer nur das Leistungsvermögen gemäß der Indikation

von
Jana

Ich kann mich da nur anschließen. Der Arzt in der jetzigen Reha kann nur für sein Fachgebiet sprechen.

Wäre auch komisch, wenn es anders wäre.

Experten-Antwort

Guten Tag,
auch ich möchte Ihnen Mut zusprechen.
Eine EM-Rentenbetrachtung wird nach der EM-Rentenantragstellung ganzheitlich getroffen und alle Indikationen werden einbezogen.
Sie können auch bei der EM-Rentenantragstellung deutlich machen,
dass Sie den Eindruck haben, dass zB. ein Reha-Entlassungsbericht ihrer Meinung nach von der Hauptindikation der Reha-Einrichtung geprägt ist und dort keine ganzheitliche Betrachtung vorgenommen wurde.

Freundliche Grüße
Ihr Expertenteam

Interessante Themen

Altersvorsorge 

Berufsunfähigkeit absichern: Es geht auch günstiger

Eine Versicherung gegen Berufsunfähigkeit (BU) ist wichtig, aber oft teuer. Fünf Tipps, wie Sie die Kosten sinnvoll im Rahmen halten.

Altersvorsorge 

Versicherungen optimieren in 7 Schritten

Jeder Bürger hat im Durchschnitt sechs private Versicherungen. Doch oft sind die Verträge nicht mehr zeitgemäß.

Soziales 

Rentenfreibetrag bei Wohngeld oder Grundsicherung nutzen

Viele Menschen mit kleinen Renten haben Anspruch auf einen Freibetrag, ohne davon zu wissen. Was genau der Freibetrag bringt und wie Sie ihn nutzen.

Altersvorsorge 

Lebensversicherung: Was ist meine Police wert?

Wer seine Lebensversicherung vorzeitig kündigt, erhält den Rückkaufswert ausgezahlt. Doch was ist der Rückkaufswert und wie kommt er zustande?

Altersvorsorge 

Berufsunfähigkeit: Mit Teilzeit im Nachteil?

Private BU-Versicherungen zahlen bei einem Grad der Berufsunfähigkeit von 50 Prozent. Was heißt das für Teilzeitkräfte?