Hallo zusammen,
weder die Krankenkasse, der Arzt, noch das Arbeitsamt haben mich zur REHA aufgefordert. Ich wollte das selbst! Zuvor hatte ich Krankengeld von der AOK bezogen und zwar vom 01.02.2020-30.04.2020 und vom 18.06.2020 bis 16.12.2020, jeweils mit 2x 6 Wochen Entgeltfortzahlung vom Arbeitsamt (ALG 1), insofern sind 72 Wochen Krankengeldbezug auch nicht aufgebraucht. Von meinem Orthopäden erhielt während der REHA weiterhin eine AU-Bescheinigung (obwohl nicht notwendig) die sogar 5 Tage über die REHA-Dauer hinausging.
Der Leistungträger ist die deutsche Rentenversicherung und ich erhalte Übergangsgeld für die 3 bzw. 4 wöchige REHA.
Meine beiden Fragen die mich gerade mehr als beschäftigen sind:
Wie geht es monetär für mich weiter, wenn ich weiterhin mit den gleichen Diagnosen vom Orthopäden als AU erachtet werde obwohl im Entlassungsbericht eventuell "voll arbeitsfähig" steht und kann die Krankenkasse die AU-Bescheinigung vom Orthopäden ohne Angaben von Gründen einfach ablehnen und somit das Krankengeld? (Und was passiert mit der bereits exisierenden AU-Bescheinigung die 5 Tage über das REHA-Ende ausgestellt wurde gilt?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Mühe!
tropico3001