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Als Renterin in Kur?

von Kurinteressierte11.02.2009 | 18:38
1113 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Bin Altersrentnerin. Besteht für diesen Personenkreis die Möglichkeit, eine Kur zu beantragen, oder ist dies nur Arbeitnehmern vorbehalten?

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wir schließen uns den bisherigen Beiträgen an.

Bitte wenden Sie sich als Altersrentnerin für eine Reha-Leistung an Ihre Krankenkasse.

3 Antworten

Ypsilonam 11.02.2009 | 18:58
In diesem Fall wird die Krankenkasse bei Bedarf die Kosten tragen. Eine Kur über die DRV dient einzig der Erhaltung der Arbeitskraft.
Amadéam 11.02.2009 | 19:58
Zitiert aus: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_4760/SharedDocs/de/… Frage: Ich bin Rentner. Kann ich eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation von der Deutschen Rentenversicherung bekommen? Antwort: Entscheidend ist, ob Sie eine Rente wegen Erwerbsminderung oder eine Altersrente beziehen.
Bei Bezug einer Rente wegen Erwerbsminderung haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation. Voraussetzung dafür ist aber, dass die Erwerbsfähigkeit durch diese Leistungen wesentlich gebessert oder wiederhergestellt oder hierdurch deren wesentliche Verschlechterung abgewendet werden kann. 
Leistungen zur Rehabilitation können für Sie von der Deutschen Rentenversicherung dagegen nicht erbracht werden, wenn Sie eine Rente wegen Alters von wenigstens 2 Dritteln der Vollrente beziehen, bereits beantragt haben oder in den nächsten 6 Monaten beantragen wollen. In diesen Fällen sind Sie von Leistungen zur Rehabilitation durch die Rentenversicherung ausgeschlossen. Hier wäre gegebenenfalls Ihre Krankenkasse der richtige Ansprechpartner.
Eine onkologische Rehabilitation können Sie jedoch auch dann von der Deutschen Rentenversicherung erhalten, wenn Sie eine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen.
Schiko.am 11.02.2009 | 20:05
Ja , dies ist grundsätzlich mö- glich. Ansprechpartner ist Ihre Krankenkasse. MfG.
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