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als Rentner zurueck nach D in die KVDR?

von Tarja08.04.2009 | 10:05
920 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Vor 10 Jahren sind wir nach Finnland gezogen um hier zu arbeiten. Zuvor waren wir in der TKK krankenversichert, jetzt haben wir die ganz normale finnische staatliche Krankenversicherung. Als Rentner möchten wir wieder in Deutschland leben. Besteht die Möglichkeit, in der KVDR pflichtversichert (oder freiwillig versichert ) zu sein?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Versicherungspflicht in der KVDR liegt vor, wenn in der Zeit von der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Rentenantragstellung (Rahmenfríst) mindestens neun Zehntel der zweiten Hälfte dieses Zeitraums Mitgliedschaft oder eine Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung bestanden hat. Versicherungszeiten bei einem ausländischen Krankenversicherungsträger können hingegen nur angerechnet werden, soweit diese Zeiten durch ein zwischenstaatliches Sozialversicherungsabkommen,durch überstaatliches Recht oder durch eine besondere innerstaatliche Gleichstellungsregelung der Mitgliedschaft bei einm deutschen Träger der gesetzlichen Krankenversicherung gleichgestellt sind.

Für die Aufnahme in eine freiwillige Versicherung ist Voraussetzung, dass die Versicherten als Mitglieder aus der Versicherungspflicht ausgeschieden sind und in den letzten fünf Jahren vor dem Ausscheiden ununterbrochen mindestens zwölf Monate versichert waren.

Wir bitten Sie jedoch sich mit Ihrer zuständigen Krankenversicherung in Verbindung zu setzen, damit eine individuelle Beratung erfolgen kann.

1 Antworten

Falsches Forumam 08.04.2009 | 10:42
Dies ist ein Forum der Rentenversicherung. Wenden Sie sich an die letzte Krankenkasse, dies ist für Krankenversicherungsangelegenheiten logischerweise zuständig.
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