Hallo, Jörg,
u.E. stellt der dargestellte Sachverhalt kein Ausschlusskriterium dar. Ob Sie pflichtversichertes Mitglied in der KVdR sein werden wird durch die Krankenkasse nach der durch die Krankenkasse vorgenommenen Prüfung festgelegt und uns als Rentenversicherungsträger mitgeteilt.
Die Frage wird von Ihrer zuständigen Krankenkasse abschließend beantwortet.
Hinweise zur KVdR erhalten Sie auch unter folgendem Link:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/R0815.html