ist es denn ein Ausschlusskriterium zur Aufnahme in die KVdR, wenn man bis zur Antragsstellung hauptberuflich selbständig ist und die Selbständigkeit mit dem Antrag bzw. Renteneintritt aufgibt oder nur sehr geringfügig nebenberuflich betreibt? Alle anderen Kriterien zur Aufnahme wären erfüllt.
Grüßle von Jörg.
24.11.2020, 18:34
von
Siehe hier
Wenn Sie bereits als Selbstständiger schon in einer gesetzlichen KK versichert waren, dürfte es keine Probleme geben. Aber rechtsverbindlich teilt Ihnen dies Ihre KK direkt mit, denn die ist dafür zuständig.
25.11.2020, 10:08
Experten-Antwort
Hallo, Jörg, u.E. stellt der dargestellte Sachverhalt kein Ausschlusskriterium dar. Ob Sie pflichtversichertes Mitglied in der KVdR sein werden wird durch die Krankenkasse nach der durch die Krankenkasse vorgenommenen Prüfung festgelegt und uns als Rentenversicherungsträger mitgeteilt. Die Frage wird von Ihrer zuständigen Krankenkasse abschließend beantwortet. Hinweise zur KVdR erhalten Sie auch unter folgendem Link: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/R0815.html
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