Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

als Selbstständiger EM-Rente und Reha

von bald Selbstständiger05.07.2015 | 09:59
1214 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich werde wohl in die berufliche Selbstständigkeit gehen. Bis jetzt bin ich noch Angestellter und habe bei Jg. 10/62 bisher 36 Versicherungsjahre. Gibt es eine Möglichkeit, dass ich mir weiter die bürokratischen Voraussetzungen erhalte, stationäre Reha und EM-Rente zu bekommen? Wie hoch wäre dann der monatliche DRV-Beitrag? Derzeit erreiche ich 2,4 EP pro Jahr. In bin freiwillig gesetzlich krankenversichert. Vielen Dank für Infos.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo bald Selbstständiger,

beim Wechsel in die Selbstständigkeit ist zu beachten, ob und wie der Erwerbsminderungsschutz weiterhin aufrecht erhalten werden kann.

Dies ist durch weitere Pflichtbeitragszahlung gewährleistet. Sollten Sie aber nicht zum Personenkreis der kraft Gesetzes versicherungspflichtigen Selbstständigen gehören, können Pflichtbeiträge auf Antrag gezahlt werden. Hierbei können Sie die Höhe der Beiträge nicht komplett selbst bestimmen.

Eine Einstellung der Pflichtbeitragszahlung ist nur bei Aufgabe der Selbstständigkeit möglich.

In den ersten 3 Kalenderjahren nach Aufnahme der Selbstständigkeit ist ohne Einkommensnachweis der halbe Regelbeitrag zu entrichten (zurzeit 265,07 EUR mtl.), anschließend der volle Regelbeitrag (zurzeit 530,15 EUR mtl.). Sie können davon abweichend auch die einkommensgerechte Beitragszahlung mit 18,7 % von den mtl. Einnahmen (steuerrechtlicher Gewinn) wählen.

Freiwillige Beiträge können nur dann zum Erhalt des Erwerbsminderungsrentenschutzes dienlich sein, wenn vor dem 01.01.1984 bereits 60 Beitragsmonate vorliegen und ab dem 01.01.1984 jeder Monat mit einem Beitrag oder einer anderen rentenrechtlichen Zeit belegt ist.

Allerdings zählen freiwillige Beiträge mit für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte, sofern bereits 18 Pflichtbeitragsjahre erreicht wurden (Mindestbeitrag zur Zeit 84,15 EUR mtl., Höchstbeitrag 1131,35 EUR mtl.).

Hierbei können Sie frei zwischen dem Mindest- und Höchstbeitrag wählen, welchen Monatsbetrag Sie entrichten möchten

Ein Anspruch auf Leistungen zur Rehabilitation besteht aufgrund der Vorversicherungszeit auch ohne weitere Beitragsleistung bereits.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Die Farbe Schwarzam 06.07.2015 | 07:46
Zunächst kommt es darauf an, was für eine Selbständigkeit das sein wird. Nach §2 SGB VI gibt es bereits Personengruppen, die Kraft Gesetzes weiter versichert sind. Fallen Sie nicht darunter (sollten Sie von der RV feststellen lassen), haben Sie die Möglichkeit der Antragspflichtversicherung oder der freiwilligen Versicherung. Monatliche Beiträge bei der freiwilligen Versicherung liegen zwischen - dem Mindestbeitrag iHv. 84,15 EUR und dem - Hochstbeitrag iHv. 1131,35 EUR. Beträge dazwischen können Sie sich einen Betrag aussuchen. Nachteil der frw. Vers.: Dient nur der Erhöhung der Rente bzw. Erfüllung einiger Wartezeiten (z.B. 45 Jahre für die neue "abschlagsfreie" Rente). Antragspflichtversicherung funktioniert, wie der Name schon sagt. Sie beantragen die Pflicht, kommen dann aber auch erst wieder raus, wenn Sie die Selbständigkeit aufgeben. Dafür ist der Krankheitsschutz weiterhin aktiv (sowohl EM-Rene, als auch alle Reha-Leistungen). Beiträge hier und bei allen anderen Selbständigen: a) halber Regelbeitrag (möglich in den ersten 3 Jahren nach dem Jahr des Beginns der Selbständigkeit): 265,07 EUR b) Regelbeitrag: 530,15 EUR c) einkommensgerechter Beitrag: 18,7% von Ihrem tatsächlichen Gewinn (müssen Sie durch Steuerberater o.ä. nachweisen)
Herz1952am 06.07.2015 | 09:25
Hallo, bald Selbständiger, nur ein Hinweis, falls nicht bereits geschehen: Denken Sie bitte auch an eine ausreichende Betriebshaftpflicht-Versicherung möglichst mit Bearbeitungsschäden, je nach Ihrer Tätigkeit. Im Falle des Falles sollen Ihnen die Früchte Ihrer Tätigkeit auch erhalten bleiben. Viel Erfolg
W*lfgangam 06.07.2015 | 20:16
Hallo bald Selbständiger, üben Sie parallel bei einem 'Geschäftspartner' einen versicherungspflichtigen Minijob aus (Akten lüften o. ä. sinnvolle/ergänzende Tätigkeiten - die aber buchfest sein sollten und einer Überprüfung standhalten, dabei auch an den Mindestlohn denken) und die Pflichtbeitragszeiten in der DRV laufen weiter ...mit allen Vorteilen (EM-Anspruch, Mindestversicherungszeiten/35/45 Jahre). Ggf. kann dadurch aber auch der Gesamtleistungswert 'kaputt' gehen (der Durchschnittswert aller Zeiten), sofern er denn überhaupt von Bedeutung wäre und etwaige damit zu bewertende Zeiten in nennenswertem Umfang vorhanden sein sollten. Rat: Beratungsstelle aufsuchen und Ihr Versicherungskonto sezieren lassen, wo die Möglichkeiten liegen. Auch Steuerberatung notwendig, welchen Bonus Ihnen welche Beitragsart zusätzlich bringen könnte. Gruß w. PS: > Derzeit erreiche ich 2,4 EP pro Jahr. Oh, das muss eine nichtdeutsche RV sein ...in D erreichen sich zz. nicht mal 2,08 EP ;-) Der Spitzenwert im vergangenen Jahrzehnt lag bei 2,14. PPS: verlassen Sie nicht die gesetzliche KV, auch wenn PKV'n überzeugend 'billig' sein können – evtl. kommen Sie dann niemals mehr in die GKV zurück. Letztendlich hängt natürlich auch alles von Ihrem zu erwartendem Einkommen ab, ob Sie sich da mit solchen oder anderen Peanuts Gedanken machen müssen (ich denk da grad an den Sohn einer Kollegin, da 'eben' noch am Schreibtisch aus der Brust genuckelt hat – später seine Lehre/gesicherte Arbeit bei einem Großkonzern schmiss ...und 10 Jahre später als IT-Consult Millionär war, Fa. verkauft – ab 40 ist nur noch Leben und Zocken um die nächste Mio angesagt :-))
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026