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Experten-Antwort

Als Student krank - Auswirkungen auf Rente

von schorschi07.01.2019 | 14:05
426 Ansichten
6 Antworten

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Liebe Experten, ich bin vor einigen Jahren als STUDENT längerfristig ERKRANKT. Wie wirkt sich - Zeiten des Studiums und - Krankheitszeiten (ohne Krankengeld) auf den Rentenverlauf bzw. die Rentenhöhe aus?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 08.01.2019 | 10:33

Hallo schorschi,

schulische Ausbildungszeiten werden nach Vollendung des 17. Lebensjahres bis zu einer Höchstdauer von acht Jahren angerechnet.

Anrechnungszeiten wegen Arbeitsunfähigkeit ab 25 liegen nur vor, wenn dadurch eine versicherte Beschäftigung unterbrochen wurde.

Anrechnungszeiten erhalten grundsätzlich keine eigene Bewertung. Allerdings zählen sie zu den rentenrechtlichen Zeiten und sind somit bei der Wartezeit von 35 Jahren zu berücksichtigen. Außerdem können sie die Bewertung weiterer Zeiten beeinflussen.

5 Antworten

W*lfgangam 07.01.2019 | 19:00
...netter Versuch, oder üben Sie sich gerade am Erstellen eines Threads aus 'bekannten' Nicks - das wird nix ;-) Für @schorschi: Schulische Ausbildungen (Schule/Studium) wie auch Krankheitszeiten bis zum 25. Lbj. erhöhen die Wartezeit (Mindestversicherungszeit) von 35 Jahren für Altersrenten, die diese Wartezeit erfordern. Diese Zeiten selbst sind 'wertlos', können aber später mal Einfluss auf die Gesamtleistungsbewertung haben - wie auch in ganz speziellen Fällen zu einer EM-Rente führen. Der parallele Lauf von Ausbildung und Krankheit ist hier bedeutungslos, das Jahr hat nur 12 Monate 'Platz'. Wenn Ihnen das zu tief geht /zu viele Fachbegriffe, Sie mehr wissen wollen, dann kontaktieren Sie die nächste Beratungsstelle. Gruß w.
schorschiam 07.01.2019 | 20:25
Danke W*lfgang, also wirken sich weder Krankheit noch Studium nach dem 25. Lebensjahr "wartezeiterhöhend" bei Antrag auf EM-Rente aus?
W*lfgangam 07.01.2019 | 23:13
Ergänzend: Studium/alle Ausbildungszeiten allgemein + etwaige Berufsausbildungszeiten, werden bis max. 8 Jahre in Summe angerechnet. Vom zeitlichen Ablauf her sehen Sie das schon richtig: (anrechenbare) Schule ab 17 + 8 Jahre weitere Ausbildung = Ende mit 25 der Anrechnung. Schulische Ausbildungszeiten zw. 16. - 17. Lbj. + die ab 17 über die max. 8 Jahre hinausgehenden Ausbildungszeiten ('ewiger' Student von Mamas/Papas finanzierter 'Gnaden') können mit freiwilligen Beiträgen nachgezahlt werden, um den 35 Jahren einen Schritt näher zu kommen. Die Berechtigung für diese Nachzahlungsoption endet grundsätzlich mit Erreichen Lebensalter 45. Und JA, für die EM-Rente entsteht überhaupt keine Wartezeit, keine 60 Monate Mindestversicherungszeit, keine besondere Wartezeiterfüllung - nicht spontan aus dem (_heutigen_ Eintrittsfall EM-Rente) heraus. Und da gibt es für diese Rente auch keine Nachzahlungsmöglichkeit, das für diesen Rentenfall nachzuzahlen, um ggf. rückwirkend dann die Wartezeit und/oder die besonderen Versicherungsbedingungen nachträglich erfüllen zu wollen. ...für ein brennendes Haus können Sie nachträglich keine Brandschutzversicherung mehr abschließen! UND ...ich sagte schon, den Individualfall vor Ort abklären, auch wenn ich da wenig/keine Hoffnung habe, was Sie wohl für Ihr Problem/Ihre Frage hier erwarten - der Hintergrund wurde von Ihnen noch nicht offen gelegt, worum es Ihnen wirklich geht. So schorschi, nun Sie ...werden Sie genauer/was Sie wollen. Das Forum wird Ihnen antworten. Gruß w.
schorschiam 07.01.2019 | 23:38
Nochmals vielen Dank für die Hilfe, W*lfgang. Sie haben mich schon sehr weitergebracht. Ich versuche anhand eines vereinfachten Beispiels, noch das letzte, mir fehlende Puzzlesteinchen herauszubekommen. Der Student hat bis zum Alter von 27 Jahren studiert. Angerechnet wird die Ausbildungszeit bis etwa zum 25 Lebensjanr. Die restlichen zwei Jahre sind "wertlos". Nun erkrankt der Student ab dem Alter von 27 Jahren für weitere drei Jahre, also, bis er etwa 30 Jahre alt ist. Sind diese drei Jahre für den Rentenverlauf ebenfalls "wertlos"?
Fanblockam 08.01.2019 | 08:38
Ja, die weiteren krankheitsbedingten Fehlzeiten werden nicht berücksichtigt, weil in deren Zeit auch keine Einzahlungen getätigt wurden. Aber man diese Fehlzeiten sehr wohl freiwillig nachzahlen.
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