Hallo Hans,
hinsichtlich der Fragen 1 und 2 kann ich Sie leider nur an den zuständigen rumänischen Träger verweisen. Hierzu liegen mir leider keine gesicherten Informationen vor.
Zu Frage 3 ist kann ich Ihnen folgendes mitteilen:
Nach Art. 14d Abs. 3 VO (EWG) Nr. 1408/71 gelten die Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaates, nach denen erwerbstätige Rentner der Pflichtversicherung aufgrund dieser Tätigkeit nicht unterliegen, auch für solche Rentner, die einen Rentenanspruch nach den Rechtsvorschriften eines anderen Mitgliedstaates haben.
Personen, die nach den Rechtsvorschriften eines anderen Mitgliedstaates eine Altersrente beziehen, die mit der deutschen Vollrente wegen Alters vergleichbar ist, sind daher für die Anwendung des § 5 Abs. 4 Nr. 1 SGB 6 gleichgestellt.
Für die Versicherungsfreiheit maßgeblich ist der Beginn des Zeitraums, für den Altersrente nach dem Bewilligungsbescheid des Versicherungsträgers zusteht.
Die genannten Rentner können jedoch nach Art. 14d Abs. 3 VO (EWG) Nr. 1408/71 die Versicherungspflicht beantragen. Der Antrag ist bei dem die Rentenversicherungsbeiträge abführenden Träger (Einzugsstelle) oder, wenn der Antrag gleichzeitig mit dem Rentenantrag oder nach diesem gestellt wird, bei dem mit der Bearbeitung dieses Rentenantrags beauftragten Träger zu stellen (Anhang 10 Abschnitt E Nr. 10 VO (EWG) Nr. 574/72). Der Antrag wirkt auf den Beginn der Beschäftigung bzw. auf den Beginn der Altersrente zurück.
Die Rentenversicherungsträger unterstellen jedoch grundsätzlich, dass der mitgliedstaatliche Rentenantrag einen Antrag auf (ein Fortbestehen der) Versicherungspflicht nach deutschen Rechtsvorschriften beinhaltet.
Sollten Sie ab Beginn der rumänischen Altersrente keine Versicherungspflicht in der deutschen Rentenversicherung mehr wünschen, sollten Sie sich daher direkt mit ihrer zuständigen Einzugsstelle (= Ihre gesetzliche Krankenkasse) und Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen.
Weitere Informationen zu den zuständigen Rentenversicherungsträgern finden Sie z. B. hier:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Inhalt/02_Rente/06_ausland_rente/01_grundlagen/info_eu_beitritt_bulgarien_rumaenien.html?nn=28150