23.02.2017, 10:13
von
Wird die alte Hinterbliebenenrente danach berechnet, ob wenigstens einer von beiden vor 1962 geboren UND Eheschließung vor 2002? Oder genügt ersteres?
23.02.2017, 10:19
von
Das "alte" Hinterbliebenenrecht gilt, wenn mindestens ein Ehegatte vor dem 02.01.1962 geboren ist UND die Ehe vor dem 01.01.2002 geschlossen wurde.
23.02.2017, 11:43
Experten-Antwort
Hallo Schneider,
UND ist richtig.
"Nur" Geburt eines Ehegatten vor 1962 reicht nicht.
Heirat ab 2002 führt immer zum neuen Recht.
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