Hallo!
Meine Ehefrau geb. 25.06.1956 erhält seit 1984 eine Rente wegen Berufsunfähikgeit. 1983 hat sie ein Kind bekommen. Nun hat sie im Herbst letzten Jahres für dieses Kind den Kinderzuschlag ab 07/2014 erhalten. Allerdings möchte nun die DRV, Bund dieses wieder zurück haben und möchte auch weiterhin nicht den Zuschlag berücksichtigen, da diese den Standpunkt vertreten, dass bei der Berufsunfähigkeitsrente dieses Kind keine Berücksichtigung findet und dieses auch ab Juli 2014 nicht berücksichtigt werden kann, erst bei voller Erwerbsunfähigkeitsrente oder entsprechender Altersrente. Bitte teilen Sie mir mit, ob dies wirklich so in Ordnung ist.
Besten Dank im voraus.
Johann Benzkufer