Hallo haste nichts, kriegste nichts,
die alte BU-Rente können Sie nicht mehr beantragen. Sollten Sie die Voraussetzungen für die Berufsunfähigkeit erfüllen und vor dem 2.1.1961 geboren sein, gelten Sie als teilweise erwerbsgemindert. Die entsprechende Prüfung (Leistungsvermögen, bisheriger Beruf, Verweisbarkeit) erfolgt von Amts wegen und muss daher nicht explizit beantragt werden. Bei Vorliegen der übrigen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen würde ein Anspruch auf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bestehen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung