Hallo! Bräuchte dringend einen Expertenrat!
Wenn jemand erst jetzt einen Rentenantrag stellt, der Versicherungsfall der Erwerbsunfähigkeit aber 1999 war, müßten m.E. die alten Kritertien der Erwerbsunfähigkeit gelten (nicht die neuen der Erwerbsminderung).
Würde in einem solchen Fall die Rentenberechnung auch nach altem Recht erfolgen?
Und wie wäre es, wenn ein positiver Erwerbsminderungsrentenbescheid angefochten werden würde, weil man der Meinung ist, daß das alte Rentenrecht anzuwenden wäre, weil der Versicherungsfall so weit zurück liegt? Würde dann die Berechnung nach altem Recht erfolgen?
Wäre dankbar für kompetente Auskunft!