Hallo Landwirt Dirk,
diese Frage ist nicht ganz so einfach zu beantworten, da es auf die steuerliche Beurteilung dieser Zahlung ankommt. Ich versuche es mal in mehreren Schritten zu erklären:
- Bei der EM-Rente zu beachten wäre ein "Arbeitseinkommen". Dieses dürfte für die Vollrente 450 Euro/Monat nicht übersteigen.
- "Arbeitseinkommmen" ist alles, was nach dem Steuerrecht "Einkünfte aus Gewerbebetrieb", Einkünfte aus selbständiger Arbeit" oder "Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft" ist. Es kommt dabei nicht darauf an, ob z.B. die Landwirtschaft noch selbst ausgeübt wird. Immer dann wenn ein Versicherter (hier Ihr Vater) auf dem Steuerbescheid "Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft" stehen hat, dann müssen die auch als Hinzuverdienst angegeben werden.
- Meines Wissens gibt es für die Betriebsübergabe verschiedene steuerrechtliche Modelle. Zum Beispiel kann die Betriebsübergabe gegen Zahlung einer sogenannten "dauernden Last" (auch "Leibrente" genannt) erfolgen. Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, dann würde die Barzahlung steuerrechtlich unter die "wiederkehrenden sonstigen Bezüge" nach § 22 Nr. 1 EStG fallen, wäre also keine Einnahme aus Landwirtschaft und damit kein "Arbeitseinkommen". Da es jedoch auch andere Möglichkeiten gibt und wir hier im Forum der Rentenversicherung auch keine steuerrechtliche Beurteilung durchführen können (und dürfen), kann ich Ihre Frage leider nicht abschließend beantworten. Sie müssten zunächst (wenn es Ihnen nicht sowieso schon bekannt ist) klären, wie die Bar-Zahlung an Ihren Vater steuerrechtlich einzuordnen ist.