Hallo Daniel,
sofern Sie neben dem Bezug einer Rente wegen Erwerbsminderung einen Minijob aufnehmen ist dies zulässig. Um die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Hinzuverdienstgrenzen zu überprüfen, muss der Rentenversicherungsträger jedoch beim Arbeitgeber Rückfrage halten, damit die monatliche Höhe der gezahlten Entgelte in Erfahrung gebracht werden kann. Es reicht nicht aus, dass das jährliche Entgelt angegeben wird, da hier nach dem Monatsprinzip verfahren wird.
Ein Rentenempfänger darf die Hinzuverdienstgrenze in 2 Kalendermonaten innerhalb eines Kalenderjahres maximal bis zum Doppelten überschreiten, ohne dass es zu einer Teilrentengewährung kommt.
Um dies festzustellen, benötigt der Rentenversicherungsträger die Höhe des monatlich gezahlten Entgeltes.
Die Stundenzahl ist im übrigen nicht von Bedeutung lediglich die Höhe der mtl. Entgelte.