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Experten-Antwort

Alter 46 Jahre, EM-Rente, 450 Euro Minijob

von Daniel17.04.2014 | 08:24
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15 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, folgende Situation: Ich habe nach Berufsausbildung, Fachabitur und Studium ca. 20 Jahre als Bauingenieur gearbeitet. Aufgrund von beruflichen und privaten Problemen ging irgendwann nichts mehr. Totaler Tiefpunkt war dann ein Autocrash und anschließender Klinikaufenthalt. Um es kurz zu machen: Meine Krankenkasse hat für mich vor zwei Jahren den EMR-Antrag gestellt und dieser wurde letztes Jahr bewilligt. Somit bin ich jetzt also EM-Rentner. Die Rente beträgt ca. 35% meiner vorherigen Einkünfte. Aber ich will mich nicht beklagen. In den nächsten Jahren ist Vollzeitarbeit für mich nicht möglich, schon gar nicht in verantwortungsvoller Ingenieurtätigkeit. Nun würde ich gerne arbeiten gehen um wieder auf die Beine zu kommen. Angenommen ich würde bei Ikea einen Minijob als Warenverräumer ausüben wollen. Wie verhält sich dann die DRV Bund? Welche Konsequenzen muss ich fürchten? Darf ein psychisch Kranker bei Ikea Regale auffüllen? Wird Ikea von der DRV Bund über meine Krankheit informiert (Datenschutz)? Meldet sich die DRV Bund überhaupt beim Arbgeitgeber? Muss ich um meine kleine EM-Rente bangen? Wäre sehr schön wenn mir hier jemand helfen könnte. Gruss aus Hamburg!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Daniel,

sofern Sie neben dem Bezug einer Rente wegen Erwerbsminderung einen Minijob aufnehmen ist dies zulässig. Um die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Hinzuverdienstgrenzen zu überprüfen, muss der Rentenversicherungsträger jedoch beim Arbeitgeber Rückfrage halten, damit die monatliche Höhe der gezahlten Entgelte in Erfahrung gebracht werden kann. Es reicht nicht aus, dass das jährliche Entgelt angegeben wird, da hier nach dem Monatsprinzip verfahren wird.

Ein Rentenempfänger darf die Hinzuverdienstgrenze in 2 Kalendermonaten innerhalb eines Kalenderjahres maximal bis zum Doppelten überschreiten, ohne dass es zu einer Teilrentengewährung kommt.

Um dies festzustellen, benötigt der Rentenversicherungsträger die Höhe des monatlich gezahlten Entgeltes.

Die Stundenzahl ist im übrigen nicht von Bedeutung lediglich die Höhe der mtl. Entgelte.

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14 Antworten

Schadeam 17.04.2014 | 10:31
Wenn Sie Ihren Rentenbescheid lesen, werden Sie ersehen, dass ein Zuverdienst bis 450 € auch bei EM Rentnern zulässig ist. Und solange Sie täglich unter 3 Stunden arbeiten, sollte auch kein Zweifel an der Erwerbsminderung aufkommen.
Danielam 17.04.2014 | 11:06
Hallo Schade, Danke für die Antwort. Die 450€ Minijob Bedingungen kenne ich. Das beantwortet meine Fragen leider nicht.
Schadeam 17.04.2014 | 11:20
Die DRV wird das zur Kenntnis nehmen. Konsequenzen dürften sich keine ergeben Die DRV wird Ihnen nicht verbieten bei IKEA zu arbeiten. Im Normalfall wird IKEA nicht über den rentenbezug informiert. Wahrscheinlich meldet sich die DRV nicht beim Arbeitgeber. Bangen müssen Sie nicht, weil Sie die Versienstgrenzen einhalten. Was aber individuell geschieht entscheidet der Einzelfall - darüber im Forum zu spekulieren macht keinen Sinn.
Danielam 17.04.2014 | 11:27
Es ging mir eigentlich um das "Prozedere" was erfolgt wenn ich den Job angenommen und begonnen habe. Man hört von Überprüfungen der Arbeitsleistung und Nachweisen der Tätigkeiten usw. Ich habe Angst, dass die DRV Bund beim Arbeitgeber ein bürokratisches Fass aufmacht. Auch ich selbst muss ja wohl regelmässig Auskunft geben über die Art und Weise meiner Tätigkeit. Ich möchte keine Probleme mit der DRV Bund bekommen. Bin extrem verunsichert. Nach dem Motto: Wer Regale einräumen kann ist nicht krank.
Schadeam 17.04.2014 | 11:36
Was im Rahmen von etwaigen Nachuntersuchungen oder bei Verlängerungsanträgen von Zeitrenten, bzw. bei Prüfaktionen der DRV Bund so alles passieren kann, weiß niemand. So gesehen kann Ihnen auch niemand die diesbezüglichen Ängste nehmen. Man hat ja bekanntlich "schon Pferde vor der Apotheke kotzen sehen" - wenn Sie es so sehen, könnte natürlich alles mögliche eintreten / oder halt auch nicht.
Insideram 17.04.2014 | 11:43
Hallo! Das Protedere sieht bei der DRV so aus: Der Arbeitgeber ist verpflichtet die Aufnahme einer geringfügige Tätigkeit zu melden (unabhängig davon ob man Rentner ist oder nicht), das heißt das die DRV eine Mitteilung erhält, dass eine neue Beschäftigung ausgeübt wird. Bei laufendem Rentenbezug wird dann der Rentner selbst angeschrieben und nachgefragt, wie hoch der Verdienst ist (allein zur Prüfung der Einhaltung der Hinzuverdienstgrenzen). Der Rentner muss dann dafür von seinem Arbeitgeber einen Vordruck ausfüllen und darin die Arebitsentgelte bescheinigen lassen. Die Art der Tätigkeit an sich wird nicht nachgefargt und steht auch bei einem 450,- EUR-Job der Rente nicht entgegen. Bei 450,- EUR-Jobs geht die DRV auch automatisch davon aus, das der Job nicht vollzeit ausgeübt wird, sondern im Rentenverträglichen Umfang, etwa 3 Std./Tag. Eine seperate Prüfung erfolgt hier also nicht. Die Aufnahme Ihres neuen Jobs bei IKEA dürfte also keine Auswirkungen auf den laufenden Rentenbezug haben.
salyam 17.04.2014 | 11:36
Hallo Daniel, ich schließe mich schade an. Sie sind verpflichtet die DRV von der Aufnahme des Minijobs in Kenntnis zu setzen sowie jede Veränderung mitzuteilen. I.d.R. werden sie jährlich angeschrieben und erhalten einen Auskunftsbogen, den der Argeitgeber ausfüllen muß. Hier wird konkret auch nach der Arbeitszeit, der Verteilung der Arbeitszeit und den Arbeitsinhalten gefragt.
Insideram 17.04.2014 | 11:46
Nachtrag: Den vom Arbeitgeber auszufüllenden Vordruck (R665) können Sie unter folgendem Link bereits im Vorfeld einsehen: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_…
Insideram 17.04.2014 | 12:03
Korrektur: der R665 ist hier nicht einschlägig - dieser wird nur für Anfragen bei Hinterbliebenenrenten genutzt. Tats. wird Art und Umfang von der DRV über ein Schreiben an den Rentner erfragt, bei 450,- EUR-Jobs ergibt sich hierbei aber kein Einwand gegen den lfd. Rentenbezug. Sorry für das Missverständnis!
Insideram 17.04.2014 | 13:16
Hallo, ja die Komunikation läuft immer vorrangig immer über den Rentner. Es sei denn dieser wirkt nicht mit... Bei späterer Benatragung einer möglichen Weitergewährung wird auch hauptsächlich der medizinische Aspekt überprüft. Der 450,- EUR-Job selbst dürfte demnach auch einer weiteren Verrentung nicht entgegenstehen.
offizieller groko fanclubam 17.04.2014 | 14:07
hi, also ich wäre vorsichtig. wer bei Ikea regale einräumt, was gaaanz betimmt nicht einfach ist, kann bestimmt auch seine kraft wieder auf dem freien Arbeitsmarkt zur verfügung stellen. wo steht geschrieben das die drv nicht hinterfragt was das für eine Tätigkeit ist ?? Vorsicht ist geboten !!!
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