Hallo Nick,
leider geht es nicht immer darum ob man sich gerecht behandelt fühlt oder nicht. Wir müssen mit dem Arbeiten, was uns von der Politik zur Verfügung gestellt wird.
Und da gibt es keine Regelungen (mehr), wonach man ab 60 über eine Rente (schon gar nicht über eine abschlagsfreie Rente) nachdenken kann, selbst wenn man schon weit über 45 Jahre gearbeitet hat.
Eine solche Regelung ist aber auch mit der angedachten abschlagsfreien Rente ab Mitte des Jahres nicht geplant.
Als schwerbehinderter Mensch (Geb.Jahr 1953 unterstellt) können Sie ab 63+7 abschlagsfrei in Rente (ab 60+7 mit Kürzung über Rente nachdenken). 45 Jahre sind hierbei unerheblich.
Mit den geplanten Neuerungen könnten Sie ab 63+2 ohne Abzug in Rente (vorzeitig ist diese Rente derzeit nicht angedacht).
Aber auch hier natürlich der Hinweis, dass die geplanten Neuregelungen noch am Anfang des gesetzgeberischen Verfahrens stehen.