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Alter-, Witwen-, Betriebsrente

von Gerda Wagner20.01.2012 | 23:11
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, ich habe folgende Frage: Mein Mutter wird im August 63 und hat daher zum Herbst 2012 Altersrente beantragt. Sie erhält von ihrem verstorbenen Ehemann noch eine Witwerrente aus der gesetzl. Rentenversicherung (DRV). Nun würde uns interessieren, wie mögliche Anrechnungen von der Altersrente auf die Witwerrente aussehen. 1.) Wird Brutto- oder Nettorente angerechnet?) 2.)Bezieht sich der Freibetrag in Höhe von 724,21 € auf die Brutto- oder Nettorente? 3.) Wird die Betriebsrente (Brutto oder Netto) meines verstorbenen Vaters als Einkommen die Witwenrente angerechnet? 4.) Bei evtl. Anrechnung der Betriebsrente die ja nicht von der DRV bezahlt wird würde ja noch einmal ein Abzug der Betriebsrente in Höhe von 40% erfolgen? Danke für Ihre Antwort! Könnte ich das bitte einmal definitiv erlaeutert bekommen an einem fiktiven Beispiel: Eigene vorgezogene Altersrente ab 1.9.2012 Brutto 800,00 € mtl. Witwenrente Brutto 750,00 € mtl. Betriebsrente des Hinterbliebenen Brutto 237,00 € (Netto nach Abzug von Krankenkassenbeitrag 198,00 €) - muss diese zu der vorgezogenen eigenen Altersrente hinzugerechnet werden? Wenn ja Brutto oder Netto? ------------------------------------------------------------------ Wie wird das genau gerechnet? Eigene Brutto Rente 800,00 € minus 724,21 € Differenzbetrag 75,29 € und daraus dann 40% = 30,31 € Wäre dann der Abzug von der Witwenrente 30,31€ oder wie bitte wird das konkret berechnet? Wäre nett, könnten die Experten so eine Rechnung mal bitte ganz konkret wie ich sie oben aufgeführt habe, darstellen. Vielen Dank vorab. Freundliche Grüße, Gerda

2 Antworten

-am 20.01.2012 | 23:33
Zunächst empfehle ich die persönliche Beratung bei einer Beratungsstelle der DRV. 1) Brutto wird auf netto heruntergerechnet, indem pauschal 14% vom Brutto abgezogen werden. 2) Der Freibetrag bezieht sich auf die so errechnete "Nettorente". 3) Ob die Betriebsrente angerechnet wird richtet sich nach dem anzuwendenden Hinterbliebenenrecht. Haben Ihre Eltern vor dem 01.01.2002 geheiratet und war Ihr Vater ähnlich alt wie Ihre Mutter, so wird es bei einer Bruttoaltersrente von 800 € zu keiner Kürzung der Witwenrente kommen, weil die Betriebsrente dann nicht angerechnet wird.
Gerda Wagneram 23.01.2012 | 17:13
Dank an den Experten. Wir werden dem Rat wohl folgen und eine persönliche Beratung vor Ort noch einmal wahrnehmen. MfG, Gerda
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