Wir sind ein Ehepaar, sie 62 Jahre (Erwerbsunfähigkeitsrente), ich 75 Jahre. Wir leben seit 33 Jahren in einer Zugewinngemeinschaft..
Am Anfang Apr. 2006 hat meine Frau die, auf ihren Namen ausgestellte Kapital-Lebensversicherung (50+) im 10. Jahr gekündigt. Für den Kapitalzinsertrag (6.880 Euro) wurden 1.750 Euro ans Finanzamt abgeführt. Ich habe ein zusätzliches Einkommen von 2.200 Euro pro Jahr.
Von den abgeführten Steuern möchten wir soviel wie möglich zurückerhalten.
Deshalb bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:
a.) Wird das Zusatzeinkommen zusammengezählt und dann geteilt, da ich nach dem Alterseinkünftegesetz 38,4 % abziehen kann (1.440 oder 845 Euro)?
b.) Außer Krk+Pfl-Beitrag, welche von den aufgelisteten Beträgen kann ich steuerlich noch absetzen. Eine kurze Antwort, z.B. 1. ja, 2. nein usw., würde mir genügen.
1. Unfall-Vers.
2. Krankenhaustagegeld-Vers.
3. Rechstschutz-Vers.
4. Autohaftpflicht-Vers.
5. 3 x Beiträge für Kapitallebens-Vers. (50+) bis Mrz. 2006 noch bezahlt
6. Zinsen für Darlehen aus Kapitallebens-Vers. Jan. bis Apr. 2006
7. Privat-Haftpflicht-Vers.
Vielen Dank im voraus für evtl. Antworten.
akilaring
PS.: Da ich die Steuerklärung nur noch über einen St-Berater einreichen kann, möchte ich mich vorab informieren, um nicht blauäugig nur von seiner Meinung abhängig zu sein.