Hallo Lindemann,
Sie werden später im Rentenalter, zwei Renten erhalten, die eine aus der gesetzlichen Rentenversicherung (aus Ihrer Zeit als Arbeitnehmer) und die andere aus der landwirtschaftlichen Alterskasse (aus Ihrer Zeit als Landwirt). Bitte lassen Sie sich zu beiden System und den daraus bestehenden Ansprüchen beraten.
Im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung wenden Sie sich bitte an die nächstgelegene örtliche Beratungsstelle der deutsche Rentenversicherung (Anschriften unter www.deutsche-rentenversicherung.de).