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Experten-Antwort

Altersicherung der Landwirte

von Lindemann20.03.2017 | 20:15
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich werde einen landwirtschaftlichen Hof mit vorwiegend Milchvieh übernehmen. Muss ich mich in der Alltersversicherung für landwirte versichern. Kann ich ( derzeitig 53) dennoch in 10 Jhren den Hof aufgeben und Rente beantragen, d.h. meine Frage ist : Zählen meine Beitragsjahre in der deutschen rentenversicherung mit für die Erfüllung der Wartezeit.? Falls ja, wer zahlt mir dann die vorgezogene Rente, die DRV oder die Alterssicherung für Landwirte oder beide anteilig?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Lindemann,

Sie werden später im Rentenalter, zwei Renten erhalten, die eine aus der gesetzlichen Rentenversicherung (aus Ihrer Zeit als Arbeitnehmer) und die andere aus der landwirtschaftlichen Alterskasse (aus Ihrer Zeit als Landwirt). Bitte lassen Sie sich zu beiden System und den daraus bestehenden Ansprüchen beraten.

Im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung wenden Sie sich bitte an die nächstgelegene örtliche Beratungsstelle der deutsche Rentenversicherung (Anschriften unter www.deutsche-rentenversicherung.de).

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

3 Antworten

W*lfgangam 20.03.2017 | 21:07
Hallo Lindemann, SVLFG - Sozialversicherung für Landwirt, Forst- und Gartenbau ...da ist die DRV nicht Ihr erster Ansprechpartner, wenn es um reine SVLFG-Fragen geht. Da könnte Ihr örtliches Versicherungsamt Auskunft geben (was ich bezweifel, die 'Zuständigkeitsfrage' ist noch offen ...) Auskunft dazu erhalten Sie auf jeden Fall hier, bei den Kontaktstellen im jeweiligen Bundesland: http://www.svlfg.de/10-kontakt/kon03-beratungsstellen/index.html > wer zahlt mir dann die vorgezogene Rente, die DRV oder die Alterssicherung für Landwirte oder beide anteilig? Salomonisch: beide nach Ihren jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen und ggf. Zusammenrechnung der 'anderen' Versicherungszeiten. Gruß w.
Klugpuperam 20.03.2017 | 21:14
Hallo Lindemann. Wir reden hier von zwei getrennten Alterssicherungssystemen. Die DRV erkennt die landwirtschaftlichen Beiträge nicht als Wartezeit an. Daher wäre eine vorgezogene Altersrente wohl ausgeschlossen, es sei denn, Sie zahlen noch freiwillige Beiträge ein, während Sie landwirtschaftlich unterwegs sind. Ob die SV LFG Zeiten der DRV anerkennt, kann ich Ihnen nicht definitiv sagen, aber ich würde mutmaßen, dass sie dies nicht tut. Sie sollten sich eingehend beraten lassen (von DRV/SVLFG).
Jonnyam 20.03.2017 | 22:32
Doch, die Altershile der Landwirte rechnet die Zeiten in der GRV mit an. § 17 Abs. 1 GAL
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