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Altersreilzeit/Jahrgang52

von Tristan03.01.2008 | 16:54
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Hallo, ich habe schon einen Antrag gestellt er würde auch genehmigt, hätte aber dann ein Jahr lang keinen Verdienst, da ich am 1. Februar 1952 geb. bin. Also wegen einen Monat und einen Tag. vom 01.12.2009 bis 31.05.2011 Arbeit ganztags = 59 Jahre vom 01.06.2011 bis 30.11.2012 frei = 60 Jahre Ich war in meinem ganzen Arbeitsleben 2 Wochen Arbeitslos. Gibt es da keine Möglichkeit doch in die Altersteilzeit einzusteigen? Gruß Tristan

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Tristan,

der Abschluss eines Altersteilzeitvertrages ist grundsätzlich dann möglich, wenn u. a. die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind. Das Altersteilzeitgesetz sieht eine Förderung für Personen vor, die bis zum 31.12.2009 die Altersteilzeit angetreten haben und zu diesem Zeitpunkt älter als 55 sind. Daneben muss bei Ende der Altersteilzeit ein Anspruch auf eine Altersrente bestehen. Diese letzte Voraussetzungen scheint bei Ihnen nicht erfüllt zu sein. Die Frage ist, ob Sie mit dem 60. Lebensjahr eine Altersrente in Anspruch nehmen können. Die Altersrente wegen Altersteilzeit ist nur für Personen möglich, die vor dem 1.1.1952 geboren sind. Sofern bei Ihnen keine Schwerbehinderung vorliegt, sollte meines Erachtens eine Altersteilzeitvereinbarung nach dem Altersteilzeitgesetz nicht möglich sein. Sollte ich etwas übersehen haben, bitte ich um Ergänzung.

4 Antworten

Schadeam 03.01.2008 | 18:42
lassen Sie sich beraten! Ihr Beispiel scheint mir zu "hinken". AT liegt nur vor, wenn sie dann endet, wenn man in Rente gehen kann. Und der Jahrgang 52 kann eigentlich erst mit 63 (also 2015) in Rente gehen - Ausnahme Sie sind mindestens 50% schwerbehindert. Davon schreiben Sie nicht??? Wie kommen Sie ausgerechnet darauf, dass die AT im November 2012 endet?
Tristanam 03.01.2008 | 21:01
Altersteilzeit 11.01.2007 Lieber Tristan, leider muss ich Dir mitteilen, dass für Dich die Altersteilzeit nicht durchgeführt werden kann. Ein Anruf bei Frau Träger vom Verband der mittelständischen Brauereien bestätigte meine Vermutung, dass im Tarifvertrag die Altersteilzeit nicht geregelt ist. Nach Ihrer Aussage konnten sich die Parteien bei der Einführung der Altersteilzeit nicht einigen. Das bedeutet, dass für Dich die gesetzliche Regelung gilt und Du Altersteilzeit für maximal 3 Jahre machen kannst. Gehen wir von dem spätest möglichen Termin der förder fähigen Altersteilzeit aus, dann musst Du am 1.12.2009 die ATZ beginnen. Nachdem Du als langjährig Versicherter (siehe Rentenauskunft Buchstabe G) die Wartezeit erfüllst, würdest Du den Vertrauensschutz geniessen und die vorgezogene Altersrente mit 62 Jahren beginnen können, das heisst, dass Du ab 1.2.2014 in vorgezogene Rente mit entsprechenden Abschlag gehen kannst. Das Problem ist aber, dass Du mit dem gesetzlichen möglichen ATZ-Zeitraum von 3 Jahren nur bis 30.11.2012 Altersteilzeit machen kannst und damit wieder aus der für den Arbeitgeber wichtigen Förderung fällst, weil Du damit nicht den Rententermin erreichst und dadurch die ATZ nicht den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Ausserdem hättest Du eine Finanzierungslücke von über 1 Jahr. Ich bedauere, Dir keine bessere Nachricht geben zu können und hoffe, Du erhältst Dir weiter die Motivation. Deine Rentenauskunft gebe ich Dir beiliegend zurück! Mit freundlichem Gruß Hallo, dieses Schreiben ist vom Buchhalter meiner Firma. Pyraser Landbrauerei. Behinderung habe ich keine! Gruß Tristan
Schadeam 04.01.2008 | 07:47
somit ist das Thema Altersteilzeit für Sie erledigt, weil es zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber keine Vereinbarung geben wird.
Tristanam 04.01.2008 | 14:13
Hallo, ich danke Ihnen trotzdem von ganzen Herzen für ihre Mühe! mfg Tristan
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