Altersteilzeit 11.01.2007
Lieber Tristan,
leider muss ich Dir mitteilen, dass für Dich die Altersteilzeit nicht durchgeführt werden kann. Ein Anruf bei Frau Träger vom Verband der mittelständischen Brauereien bestätigte meine Vermutung, dass im Tarifvertrag die Altersteilzeit nicht geregelt ist. Nach Ihrer Aussage konnten sich die Parteien bei der Einführung der Altersteilzeit nicht einigen. Das bedeutet, dass für Dich die gesetzliche Regelung gilt und Du Altersteilzeit für maximal 3 Jahre machen kannst.
Gehen wir von dem spätest möglichen Termin der förder fähigen Altersteilzeit aus, dann musst Du am 1.12.2009 die ATZ beginnen. Nachdem Du als langjährig Versicherter (siehe Rentenauskunft Buchstabe G) die Wartezeit erfüllst, würdest Du den Vertrauensschutz geniessen und die vorgezogene Altersrente mit 62 Jahren beginnen können, das heisst, dass Du ab 1.2.2014 in vorgezogene Rente mit entsprechenden Abschlag gehen kannst. Das Problem ist aber, dass Du mit dem gesetzlichen möglichen ATZ-Zeitraum von 3 Jahren nur bis 30.11.2012 Altersteilzeit machen kannst und damit wieder aus der für den Arbeitgeber wichtigen Förderung fällst, weil Du damit nicht den Rententermin erreichst und dadurch die ATZ nicht den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Ausserdem hättest Du eine Finanzierungslücke von über 1 Jahr.
Ich bedauere, Dir keine bessere Nachricht geben zu können und hoffe, Du erhältst Dir weiter die Motivation.
Deine Rentenauskunft gebe ich Dir beiliegend zurück!
Mit freundlichem Gruß
Hallo,
dieses Schreiben ist vom Buchhalter meiner Firma.
Pyraser Landbrauerei.
Behinderung habe ich keine!
Gruß Tristan