Hallo Tristan,
der Abschluss eines Altersteilzeitvertrages ist grundsätzlich dann möglich, wenn u. a. die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind. Das Altersteilzeitgesetz sieht eine Förderung für Personen vor, die bis zum 31.12.2009 die Altersteilzeit angetreten haben und zu diesem Zeitpunkt älter als 55 sind. Daneben muss bei Ende der Altersteilzeit ein Anspruch auf eine Altersrente bestehen. Diese letzte Voraussetzungen scheint bei Ihnen nicht erfüllt zu sein. Die Frage ist, ob Sie mit dem 60. Lebensjahr eine Altersrente in Anspruch nehmen können. Die Altersrente wegen Altersteilzeit ist nur für Personen möglich, die vor dem 1.1.1952 geboren sind. Sofern bei Ihnen keine Schwerbehinderung vorliegt, sollte meines Erachtens eine Altersteilzeitvereinbarung nach dem Altersteilzeitgesetz nicht möglich sein. Sollte ich etwas übersehen haben, bitte ich um Ergänzung.