Altersrente

von
Manfred

Hallo, ich bin im Oktober 1950 geb. und ab 1985 zu 70% Schwerbehindert. Seit 05.2006 krankgeschrieben - EU Rente wurde gerade abgelehnt. Ab 09.2007 läuft das Krankengeld aus, danach habe ich Anspruch auf 18 Monate ALG 1.
Kann ich mit 58 Jahren und 6Monaten in Rente gehen?
Alle Wartezeiten wurden erfüllt.
Vielen Dank
Manfred

von
loscher

Manfred, das ist leider nicht möglich.

Vor dem 60. Lbj. kann man nur eine Erwerbsminderunsrente erhalten.

Wenn die nun aber abgelehnt wurde, muß man wohl oder Übel die Möglichkeit des Alg-Bezugs nutzen in allen Varianten.

von
Manfred

danke für die antwort. Ich habe heute meinen vorläufigen Rentenbescheid bekommen, darin habe ich folgenden Text gelesen:
"Die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit kann bei erfüllter Wartezeit gezahlt werden,wenn das maßgebliche Lebensalter erreicht ist, nach Vollendung eines Lebensalters von 58 Jahren und sechs Monaten insgesamt 52 Wochen sowie bei Rentenbeginn Arbeitslosigkeit vorgelegen hat und die Hinzuverdienstgrenze nicht überschritten wird. Außerdem müssen in den letzten zehn Jahren vor Beginn der Rente mindesten 8 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt sein. Die Wartezeit für diese Rente beträgt 15 Jahre mit Beitragszeiten und Ersatzzeiten. Diese Wartezeit ist erfüllt."
Wie muß ich denn diesen Artikel verstehen?
Manfred

von
KSC

wann das maßgebliche Alter erreicht ist, steht einige Zeilen später:
mit Abschlag ist diese Rentenart ab xx.xx.xxxx möglich - müsste bei Ihnen das 63. Lj sein!

Aber seis drum, auch die AR für Schwerbehinderte wäre frühestens mit 60 möglich.

Vorher ginge es nur, wenn doch EM vorliegt, weil sich Ihre Gesundheit verschlechtert, was ich persönlich Ihnen nicht wünsche.

PS: das Behördendeutsch in dem Bescheiden ist nicht immer ganz leicht zu verstehen - aber es gibt ja auch Beratungsstellen und da kann man nachfragen.

Experten-Antwort

Sehr geehrter Manfred,
nach Ihren Angaben können Sie die Altersrente für Schwerbehinderte Menschen frühestmöglich ab 60 in Anspruch (Folgemonat nach dem 60. Geburtstag) nehmen.
Ihren Schilderungen folgend gelangen Sie mit den Leistungen der Arbeitsagentur nicht bis zu diesem Zeitpunkt, so dass Sie überlegen sollten einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung zu stellen um prüfen zu lassen, ob dieser Anspruch gegeben ist.
Suchen Sie bitte zunächst eine Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung auf und lassen Ihre Angelegenheit mal checken.
Mit freundlichem Gruß

von
Manfred

hallo, danke für eure hilfe. ich hatte ja eu rente beantragt, sogar auf verlangen der kk weil im entlassungsbericht der reha stand, das keine verbesserung meiner krankheit (burn out u.s.w.) eingetreten ist. bfa meint aber ich kann noch 6 stunden als zahntechniker arbeiten.
für mich ist es der alptraum für 1,5 jahre die nach au noch bis zur rente fehlen - hartz4 zu bekommen.

von
Nikolaus, Hans-Peter

Wird bei der Rentenberechnung der derzeitige Wohnort berücksichtigt.
Ist die errechnete Rente bei einem Wohnsitz in West höher als bei einem Wohnsitz in Ost, oder hat der Wohnsitz
keine Bedeutung ! ?

Vielen Dank.

MfG H.-P: Nikolaus

von
lotscher

In einem Rentenbescheid werden Engeltpunkte (EP) ermittelt getrennt für Verdienste, die man in den neuen Bundesländern erzielt hat und solche, in den alten Bundesländern.

Liegen (EP) aus dem Beitrittsgebiet vor, werden Sie in allen Berechnungsunterlagen zum Zeitpunkt der Berechnung mit dem Rentenwert, der für das Beitrittsgebiet zu diesem Zeitraum gilt, multipliziert, ebenso die aus den alten Bundesländern mit dem Rentenwert, der für die alten Bundesländer zum Zeitpunkt der Berechnung gilt, gegolten hat.

Insoweit spielt es für die eigene Rente keine Rolle, wo ich wohne.

Etwas anders verhält es sich bei der Berücksichtigung von Hinzuverdiensten oder der Anrechnung von Einkommen auf Renten.

Da gilt, je nach Sachverhalt, Arbeitsort wie auch Wohnort als Kriterium.

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