Zeiten der Kindererziehung werden unter anderem in der Rentenversicherung angerechnet, wenn die Erziehung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erfolgt. Auch Ausländer bekommen Zeiten der Kindererziehung in Deutschland angerechnet, sofern Sie einen gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland und somit einen rechtmäßigen Aufenthaltstitel vorweisen können.
Für die vor dem 1. Januar 1992 geborenen Kinder endet die Kindererziehungszeit zwölf Kalendermonate nach Ablauf des Geburtsmonats, ab dem 1.1.1992 werden pro Kind 36 Kalendermonate für die Erziehungszeit angerechnet.
Nachdem Ihre Nachbarin sieben Kinder hat, kann sie allein mit den Kindererziehungszeiten einen Anspruch auf Regelaltersrente (Wartezeit von 60 Monaten) erfüllen.