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Zur Experten-Antwort springenHallo Peter,
ob und wann Ihr Arbeitsverhältnis ggf. aufgrund einzel- oder tarifvertraglicher Regelungen wegen eines Altersrentenbezugs endet, ist eine arbeitsrechtliche Frage, welche ich hier in diesem Forum leider nicht beantworten kann. Eine sozialversicherungsrechtliche Regelung gibt es hierzu jedenfalls nicht.
Für die Zahlung einer Altersrente ist es im Übrigen nicht notwendig, dass Sie diese zum frühestmöglichen Zeitpunkt in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist lediglich, dass die Anspruchsvoraussetzungen für die jeweilige Rentenart zum Zeitpunkt der tatsächlichen Inanspruchnahme erfüllt sind. Anspruchsvoraussetzungen für die "Altersrente für besonders langjährig Versicherte" sind das Erreichen des maßgebenden Lebensalters und die Erfüllung der Wartezeit von 45 Jahren. Sobald diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Anspruch auf dieses Rente grundsätzlich auch nicht mehr "verfallen". Für den Anspruch auf dieses Rente ist es dann auch nicht erforderlich, dass Sie zwingend bis zum tatsächlichen, späteren Rentenbeginn weiter arbeiten.
Der Spezialist "Angela" hat geantwortet, wow! Und der Peter kann noch weiter streichen und lackieren. Gute Dinge will Weile haben.Guten Morgen! Ich bin Maler/Lackierer von Beruf und könnte zum 01.06.2018 abschlagsfrei die Altersrente für besonders langjährig Versicherte in Anspruch nehmen. Da ich aber Spaß an meinem Beruf habe, möchte ich weiter arbeiten. Kann mich mein Arbeitgeber trotzdem in Rente schicken? Darf ich die Rente für "besonders langjährig Versicherte" auch zu einem späteren Zeitpunkt in Anspruch nehmen oder verfällt sie dann und ich muss bis zum Beginn der Altersrente für langjährig Versicherte weiter arbeiten?Kein Arbeitgeber kann Dich zwingen in Rente zu gehen. Die Rente für besonders langjährige Versicherte kannst Du, ab dem 01.06.2018, jederzeit in Anspruch nehmen.
War der Spiegel heute Morgen wieder mal gemein zu Dir?Kein Arbeitgeber kann Dich zwingen in Rente zu gehen. Die Rente für besonders langjährige Versicherte kannst Du, ab dem 01.06.2018, jederzeit in Anspruch nehmen.Der Spezialist "Angela" hat geantwortet, wow! Und der Peter kann noch weiter streichen und lackieren. Gute Dinge will Weile haben.
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