Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Carmen L.,
die Regelaltersrente kann ohne Abschläge nach Vollendung des 66. Lebensjahres und 2 Monaten, die Alterrente für besonders langjährig Versicherte nach Vollendung des 65. Lebensjahres ohne Abschläge in Anspruch genommen werden.
Die Altersrente für langjährig Versicherte kann ohne Abschläge nach Vollendung des 66. Lebensjahres und 2 Monaten und mit Abschlägen nach Vollendung des 63. Lebensjahres (11,4 %) in Anspruch genommen werden.
Sofern die neue Altersrente für besonders langjährig Versicherte eingeführt wird, könnten Sie diese nach Vollendung des 64. Lebensjahres und 2 Monaten ohne Abschläge in Anspruch nehmen.
Ob die jeweiligen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, kann anhand Ihrer Angaben nicht geprüft werden.
Ich würde Ihnen empfehlen, eine Rentenauskunft bei Ihrem Rentenversicherungsträgers anzufordern.
Mit freundlichen Grüßen
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