Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Altersrente

von Kauli12.01.2009 | 08:14
1709 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Bin 1948 geboren und beziehe eine volle Erwerbsminderungsrente mit 10,8 % Abzug.Kann ich jetzt mit 60 Altersrente beantragen und fallen dann meine 10,8 % Abzug weg? Mit anderen Worten , fällt meine Altersrente höher aus als meine jetzige Erwerbsminderungsrente ?

6 Antworten

miraam 12.01.2009 | 10:54
Aber der Abschlag bleibt doch meines Wissens, oder?
Brilleam 12.01.2009 | 12:10
Hallo mira, bei nahtlosem Übergang von der EM-Rente in die Altersrente bleibt der Abschlag erhalten; es sei denn @Kauli ist vor dem 17.11.1950 geboren und war am 16.11.2000 bereits schwerbehindert, berufs- ODER erwerbsunfähig (nach dem damaligen Recht! - auch wenn es erst 'heute' festgestellt wird, dass dem so gewesen wäre!). Dann geht der Abschlag im Idealfall auf 0,0% zurück (bei rechtzeitiger Umwandlung!).
Dubhilam 12.01.2009 | 14:36
@ Brille: Das ist m.E. FALSCH!!! Der geminderte Zugangsfaktor bleibt auch in der Folgerente bestehen. Einmal Abschlag, immer Abschlag (auch für die Hinterbliebenenrente) Nur die "neuen" rentenrechtlichen Zeiten, die nach Rentenbeginn der EM-Rente zurückgelegt wurden erhalten den dann maßgebenden zugangsfaktor und werden ohne Rentenabschlag berücksichtigt.
Dubhillam 13.01.2009 | 08:27
Diese Vorschrift gilt aber nur für die Anzahl der noch nicht in Anspruch genommenen Kalendermonate des Verminderungszeitraums der Vorrente. Da Kauli aber 1948 geboren ist, wird der Abschlag bei ihm nicht auf 0% zurückgehen. Falls Sie also den Vertrauensschutz erfüllen, sollten Sie schnell die Altersrente beantragen, um soviele Monate wie möglich "rauszuholen"!
Dubhillam 13.01.2009 | 08:40
Ja das weiß ich jetzt auch. Aber da in dem konkreten Fall Kauli Jahrgang 1948 ist, dürfte er sein 60. Lebensjahr spätestens im Oktober geboren sein. Bei Geb.datum bsp. 10.09.1948 und Antragstellung im Januar 2009 wäre Rentenbeginn der 01.01.2009 (verspätete Antragstellung)und damit wären 3 Monate des Verminderungszeitraumes (10-12/2008) für die Anwendung des § 77 Abs. 3 VI "verloren"
Dubhillam 13.01.2009 | 08:55
;-) Kommt ja drauf an, wann Kauli geboren ist...und da er ja die Frage gestellt hat, sollte man auch alle Seiten beleuchten konkret für den Einzelfall ;))
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026