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Altersrente

von julia20.11.2013 | 17:11
1276 Ansichten
3 Antworten

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kann ich geb.1959 GdB von 50 ,mit 35 Pflichtjahren( die damit ja erfüllt sind ) seit 2012 unbefristete Teilerwerbsminderungrente ,schon in eine Altersrente gehen , natürlich mit den Abschlägen?

3 Antworten

KSCam 20.11.2013 | 18:04
Nein, natürlich nicht, Sie sind ja erst 54 Jahre alt und Altersrenten gab es - zumindest in Deutschland - noch nie vor 60. Wenn ich die Tabellen richtig im Kopf habe, ist beim Jahrgang 59 eine Altersrente für schwerbehinderte menschen frühestens mit 61 Jahren plus 2 Monaten möglich. Melden Sie sich 2020 wieder.
Moniam 20.11.2013 | 18:07
Nein weiß ich zufällig, weil bei mir der gleiche Fall vorliegt geht erst ab 60 plus paar Monaten (Abstufung je nach Geburtsjahr)
-am 20.11.2013 | 23:33
Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist bei Geburtsjahrgang 1959 frühestens im Alter von 61 Jahren und 2 Monaten möglich.
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