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Altersrente

von Fritz28.03.2009 | 11:27
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9 Antworten

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Bin 53 geb. immer gearbeitet,keinen Tag Fehlzeit ab 14 Lebensjahr,Schwerbeh. Ab wann bekomm ich Rente,mit und ohne Abschlag? Danke für Antwort.

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2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Fritz,

der Geburtsjahrgang 1953 kann bei Schwerbehinderung von mindestens 50% und Nachweis von 35 Jahren mit rentenrechtlichen Zeiten mit 60 Jahren und 7 Monaten und 10,8 % Abschlag eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen beziehen. Eine abschlagsfreie Rente wegen Schwerbehinderung ist mit 63 Jahren und 7 Monaten möglich.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo Koenigin,

mit Geburtsdatum 14.10.51 könnten für Sie verschiedene Altersrenten und somit verschiedene Termine als Rentenbeginn in Frage kommen.

Sofern Sie die Wartezeit von 15 Jahre Beitragszeiten erfüllen und mindestens 121 Kalendermonate Pflichtbeiträge nach dem vollendeten 40. Lebensjahr zurückgelegt haben, könnten Sie nach Vollendung des 60. Lebensjahres eine Altersrente für Frauen erhalten. Frühester Rentenbeginn wäre in diesem Fall der 01.11.2011 mit einer Rentenminderung von 18 %.

Wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt werden, wäre zu prüfen, ob ggf. eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeit zustehen könnte.

Voraussetzung hierfür ist ebenfalls die Erfüllung der Wartezeit von 15 Jahren Beitragszeiten.

Zusätzlich müssen in den letzten 10 Jahren vor Rentenbeginn 8 Jahre Pflichtbeiträge und entweder Altersteilzeit in einem Umfang von mindestens 24 Kalendermonaten oder nach Vollendung des Lebensalters von 58 Jahren und 6 Monaten Arbeitslosigkeit in einem Umfang von mindestens 52 Wochen vorliegen. Sofern kein Vertrauensschutz vorliegen würde wäre hier der frühestmögliche Rentenbeginn der Monat nach Vollendung des 63. Lebensjahres. Mit Rentenbeginn 01.11.2014 würde eine Rentenminderung von 7,2 % anfallen.

Eine weitere Möglichkeit wäre die Altersrente für langjährig Versicherte. Bei Erfüllung der Wartezeit von 35 Versicherungsjahren und Vollendung des 63. Lebensjahres wäre der frühestmögliche Rentenbeginn am 01.11.2014 mit 8,7 %.

Bei Vorliegen einer Wartezeit von 45 Jahren aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung oder Tätigkeit können Sie mit Vollendung des 65. Lebensjahres am 01.11.2016 ebenfalls ohne Rentenminderung in die Altersrente für besonders langjährig Versicherte gehen.

Sollten Sie nur die Wartezeit von 5 Beitragsjahren erfüllen, können Sie erst nach Vollendung eines Lebensalters von 65 Jahren und 5 Monaten am 01.04.2017 in die abschlagsfreie Regelaltersrente gehen.

7 Antworten

Haraldam 28.03.2009 | 16:22
Antwort von @Schiko: ...Mit 65 abschlagsfrei..... Aber nur deshalb, weil Sie dann 45 Jahre haben, sonst wäre der Rentenbeginn 65 Jahre und 7 Monate. ...Mit 50% anerkannter Behinderung mit 63 Jahren 9 Monaten abschlagsfrei und mit 60 Jahren und 9 Monate bei 10,8% Abschlag.... Dies gilt für den Jahrgang 1955. Für den Jahrgang 1953 gilt: 63 Jahre 7 Monate ohne Abschlag, 60 Jahre 7 Monate mit 10,8% Abschlag. Harald
Schiko.am 28.03.2009 | 14:13
Mit 65 abschlagsfrei.Mit 50% anerkannter Behinderung mit 63 Jahren 9 Monaten abschlagsfrei und mit 60 Jahren und 9 Monate bei 10,8% Abschlag. Mit freundlichen Grüßen.
Fritzam 28.03.2009 | 14:30
Schiko,das kann nicht sein. Dann ist das ja für die Behinderten eine Verschlechterung. Mit 65 ohne Abschlag ist mir klar. Mit 63 u 9 mon. Schwerbeh. beträgt der Unterschied ja nur noch 1 Jahr und 3 mon. zur normalen Rente.
xxxam 28.03.2009 | 18:19
oh Schiko, lassen sie es bleiben ihr Kreuzlesscheiber
Schiko.am 28.03.2009 | 20:21
Danke Harald für die freund- liche Ergänzung. Habe nicht mehr nachgeschaut und Jahrgang 1955 im Kopf. Diese Daten stimmen ja mit Ihnen überein. Natürlich sind mir die Daten für Jahrgang 1953 auch be- kannt. MfG.
Koeniginam 29.03.2009 | 18:48
Ich bin am 14. 10. 1951 geboren und möchte gerne wissen, wann mein frühmöglichster Termin zur Altersrente mit Abschlag ist. Bin nicht behindert. Danke für die Antwort!
Fragestelleram 30.03.2009 | 09:05
Warum ist es bitte eine Verschlechterung für jemanden der aufgrund seiner Behinderung früher und mit weniger Abschlägen in Rente gehen kann, als jemand der keine Behinderung hat????????Das verstehe ich nicht. Sie schreiben "Dann ist das ja für die Behinderten eine Verschlechterung." Wie kann es eine Verschlechterung sein, wenn man früher mehr Rente erhält??? NAja vielleicht bin ich ja der einzige, der darin eine Besserstellung erkennt...
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