Hallo Koenigin,
mit Geburtsdatum 14.10.51 könnten für Sie verschiedene Altersrenten und somit verschiedene Termine als Rentenbeginn in Frage kommen.
Sofern Sie die Wartezeit von 15 Jahre Beitragszeiten erfüllen und mindestens 121 Kalendermonate Pflichtbeiträge nach dem vollendeten 40. Lebensjahr zurückgelegt haben, könnten Sie nach Vollendung des 60. Lebensjahres eine Altersrente für Frauen erhalten. Frühester Rentenbeginn wäre in diesem Fall der 01.11.2011 mit einer Rentenminderung von 18 %.
Wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt werden, wäre zu prüfen, ob ggf. eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeit zustehen könnte.
Voraussetzung hierfür ist ebenfalls die Erfüllung der Wartezeit von 15 Jahren Beitragszeiten.
Zusätzlich müssen in den letzten 10 Jahren vor Rentenbeginn 8 Jahre Pflichtbeiträge und entweder Altersteilzeit in einem Umfang von mindestens 24 Kalendermonaten oder nach Vollendung des Lebensalters von 58 Jahren und 6 Monaten Arbeitslosigkeit in einem Umfang von mindestens 52 Wochen vorliegen. Sofern kein Vertrauensschutz vorliegen würde wäre hier der frühestmögliche Rentenbeginn der Monat nach Vollendung des 63. Lebensjahres. Mit Rentenbeginn 01.11.2014 würde eine Rentenminderung von 7,2 % anfallen.
Eine weitere Möglichkeit wäre die Altersrente für langjährig Versicherte. Bei Erfüllung der Wartezeit von 35 Versicherungsjahren und Vollendung des 63. Lebensjahres wäre der frühestmögliche Rentenbeginn am 01.11.2014 mit 8,7 %.
Bei Vorliegen einer Wartezeit von 45 Jahren aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung oder Tätigkeit können Sie mit Vollendung des 65. Lebensjahres am 01.11.2016 ebenfalls ohne Rentenminderung in die Altersrente für besonders langjährig Versicherte gehen.
Sollten Sie nur die Wartezeit von 5 Beitragsjahren erfüllen, können Sie erst nach Vollendung eines Lebensalters von 65 Jahren und 5 Monaten am 01.04.2017 in die abschlagsfreie Regelaltersrente gehen.