Hallo,
mal schauen, ob ich die Übergangsregelungen richtig verstanden habe.
Welche Rente mit welchen Abschlag kann eine Frau, die am 01.06.52 geboren ist, beantragen, wenn sie mit 63 in Rente gehen kann.
Wartezeiten unproblematisch. Danke.
08.10.2009, 15:11
von
Gast
08.10.2009, 15:17
von
F U N
Hallo,
eine Frau, die am 01.06.1952 geboren ist und sämtliche Wartezeiten erfüllt hat, kann nach jetziger Rechtslage
a) die Altersrente für langjährig Versicherte (mit 9 % Abschlag)
oder
b) die Altersrente für schwerbehinderte Menschen (mit 1,5 % Abschlag , weil am 01. des Monats geboren) bei Vorlage eines Schwerbehindertenausweises mit einem GdB von 50
in Anspruch nehmen.
08.10.2009, 15:26
von
Gast
Abschlag wird also vom 63 bis zu 65 und 6 Monaten berechnet. Danke schön. Dann sind die 9 ja richtig.
09.10.2009, 12:48
Experten-Antwort