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Experten-Antwort

Altersrente 50% Schwerbehindert

von maria17.03.2021 | 13:22
121 Ansichten
2 Antworten

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Guten Tag, mein Mann (53)hat c.a. 3,5 Jahre EMR erhalten. Die EMR wurde nun nach der Sozialgerichtsentscheidung nicht mehr weiter Verängert. Nun ist er jetzt Hausmann und ich bin Berufstätig. Laut Gesetz kann mein Mann, wegen sein Schwerbehinderung 50% mit 62 Jahre bzw. mit 10,8% abzügen vorzeitig in die Altersrente gehen. Meine Frage an Sie: Wie oben erwähnt, hat mein Mann zuletzt EMR bekommen. wurde damals durch DRV die Zurechnungszeit bis zum Altersrente berechnet. Da sein EMR nicht verlängert wurde; welche berechnung wird es nun berechnet? wenn er mit 62 Jahre Altersrente gehen würde. MfG MARIA

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 18.03.2021 | 09:25

1 Antworten

Valzuunam 17.03.2021 | 15:16
Die Zurechnungszeit während des Rentenbezuges (ferner die ggf. davor liegende Zurechnungszeit) werden auch bei der Altersrente (als Anrechnungszeit) berücksichtigt. Die nach Ende der Rente liegende Zurechnungszeit ist allerdings "verloren". Im Übrigen ist unbedingt eine Beratung zu empfehlen, ob und ggf. wie der drohende Verlust der Anwartschaft auf eine erneuten EM-Rente (bei Verschlechterung des Gesundheitszustands) vermieden werden kann. Ferner sollte auch überprüft werden, ob die erforderlichen 35 Jahre für die Altersrente für Schwerbehinderte bereits erfüllt sind.
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