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Altersrente

von Klaus05.01.2010 | 13:24
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3 Antworten

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Der Rentenantrag meiner Frau auf Altersrente nach § 237 Abs.1 Nr.4 SGB VI wurde abgelehnt weil die Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Es fehlen 36 Pflichtbeiträge. Eine Altersrente für Frauen kann nicht gezahlt werden weil nach Vollendung des 40. Lebensjahres 121 Pflichtbeitragszeiten zurückzulegen sind. Es sind bisher 99 Monate vorhanden, 22 Monate Pflichtbeiträge fehlen. Kann ich für die Zeit vom 1.1.2009 bis 30.11.2009 freiwillige Beiträge leisten und werden diese auf die Fehlzeiten angerechnet. Ab 1.12.2009 hat sie in ihrem Minijob auf die Versicherungsfreiheit verzichtet. Im Voraus besten Dank für die Beantwortung. Klaus

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Klaus,

das Erfordernis von mehr als 120 Monaten Pflichtbeiträgen nach Vollendung des 40. Lebensjahres kann nicht durch eine Zahlung freiwilliger Beiträge erfüllt werden.

Aufgrund der Beitragszahlung ab 12/2009 wird Ihre Frau die fehlenden 22 Monate im September 2011 erreichen, so dass sie, sofern die weiteren Voraussetzungen (Vollendung des 60. Lebenjahres und Erfüllung der Wartezeit von 180 Monaten Beitragszeiten) erfüllt sind, ab Oktober 2011 in die Altersrente ggf. mit Abzügen gehen kann.

Sollte jedoch die Wartezeit von 180 Monaten Beitragszeiten zu diesem Zeitpunkt noch nicht erfüllt sein, so wäre es möglich weitere Beitragsmonate für diese Wartezeit durch eine freiwillige Beitragszahlung für das Jahr 2009 zu erzielen. Die Beantragung der Zahlung freiwilliger Beiträge für 2009 muss bis zum31.12.2010 erfolgen.

2 Antworten

sabam 05.01.2010 | 14:18
Freiwillige Beiträge zählen zwar für die Wartezeit von 15 Jahren mit, aber leider nicht bei den nach § 237a Abs. 1 Nr. 3 geforderten mehr als zehn Jahren PFLICHTBEITRÄGEN. Da jedoch nach Ihren Angaben für die Wartezeit noch mehr Monate fehlen als für die weitere versicherungsrechtlichen Voraussetzungen, wäre eine Zahlung der freiwilligen Beiträge für 2009 meiner Meinung nach durchaus angebracht. Ich würde an Ihrer Stelle auf alle Fälle einen Beratungstermin bei der Deutschen Rentenversicherung vereinbaren, damit alle Möglichkeiten ausgelotet werden können.
blackiam 05.01.2010 | 15:16
Da muss ich die Expertin leider korrigieren: Die Zahlung freiwilliger Beiträge für das Kalenderjahr 2009 muss nicht bis zum 31.12., sondern bis zum 31.03.2010 beantragt werden!!
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